Der Web-Fahnder | Drucken |
14.08.2009
Der Polizist, dein Freund und Helfer, ist zunehmend auch im Internet unterwegs. Der Grund:  "Das Internet ist der größte Tatort der Welt." Polizeigewerkschaft fordert 2000 Web-Fahnder. Schnüffelaktionen ohne begründeten Tatverdacht grundgesetzwidrig!

 

In der Debatte um stärkere Kontrollen im Internet hat die Deutsche Polizeigewerkschaft mehr Personal gefordert. „Wir brauchen 2000 Cyber-Cops“, sagte der Vorsitzende Rainer Wendt der „Berliner Zeitung“ (Freitag-Ausgabe).

Das Internet sei der größte Tatort der Welt. Deshalb dürfe das weltweite Netz nicht sich selbst überlassen werden.

„Die Polizei muss verstärkt verdachtsunabhängige Streifen im Netz fahren“, forderte der Gewerkschaftsvorsitzende. Zudem plädierte er für eine bessere Zusammenarbeit. „Wir brauchen eine zwischen dem Bundeskriminalamt und der Polizei der Länder abgestimmte Gesamtstrategie“, sagte Wendt. Dabei könnten die Länder bestimmte Kriminalitätsfelder übernehmen, so dass es nicht zu doppelten Ermittlungen komme.

Der Fahndungseifer der Behörden ist allerdings nicht mit deutschem Recht und auch nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Dort ist festgelegt, dass Ermittlungen bzw. Fahndungen nur bei Tatverdacht durchgeführt werden dürfen.

Dass die Aktion das gesamte Internet und deren User allerdings unter generellen Tatverdacht stellt, ist neu. Die Rechtswidrigkeit dieses Tuns dürfte aber bei der breiten Bevölkerung kaum auf Kritik stossen. Fazit: Ein weiterer Sargnagel fürs WordWideWeb. 

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