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Klage gegen Griechenlandhilfe am Freitag | Drucken |
04.05.2010

Unter der Führung von Prof. Schachtschneider wird am Freitag Klage gegen das Griechenland-Hilfegesetz eingereicht. Das Verfassungsgericht soll mit einstweiliger Anordnung das Inkrafttreten des Griechenland-Hilfegesetzes verhindern. 

 

Führende Wirtschaftsprofessoren wollen per Gericht verhindern, dass das Griechenland-Hilfegesetz in Kraft tritt. Dieses soll am Freitag den Bundesrat passieren. Gleichzeitig wird beim Bundesverfassungericht Klage eingereicht. Prozessbevollmächtigter ist Prof. Karl Albrecht Schachtschneider.

Dieser wird unterstützt durch Stellungnahmen der drei Ökonomieprofessoren:

Wilhelm Hankel
Wilhelm Nölling
Joachim Starbatti

Diese sog. Viererbande hatte bereits 1998 Klage gegen die Einführung des Euro erhoben. Diese wurde vom Verfassungsgericht damals nicht angenommen.

Dieses Mal wird die Klage durch einen 5. Kläger ergänzt: Dieter Spethmann, dem ehemaligen Vorstandschef von Thyssen.

Der Tübinger Wirtschaftsprofessor Starbatty sagte: “Die Hilfszusagen der Bundesregierung sind ein Verstoß gegen Artikel 125 Lissabon-Vertrag. Danach haftet kein Mitgliedstaat für die Schulden eines anderen Staates – das viel beschworene Bail-out-Verbot.” Starbatty warnte zudem vor einem deutlichen Anstieg der Inflation. Das Verfassungsgericht habe festgestellt, dass die Währungsunion eine Stabilitätsgemeinschaft sein muss. Mit den angekündigten möglichen Hilfen für Griechenland drohe “aus dem Euro und der Währungsunion eine Inflationsunion zu werden” !

Mit der Klage wagt das Quartett bereits den zweiten gemeinsamen Gang vor das Bundesverfassungsgericht. Im Jahr 1998 klagten Hankel, Nölling, Schachtschneider und Starbatty gegen die Umsetzung des Vertrags von Amsterdam zur Einführung des Euro, hatten damit jedoch keinen Erfolg.

Das Verfassungsgericht soll nun mit einstweiliger Anordnung das Inkrafttreten des Griechenland Hilfegesetzes verhindern.

Prof. Wilhelm Hankel: "Der Bundespräsident sollte nach guter Tradition so lange seine Unterschrift unter dieses Gesetz verweigern, bis die Verfassungsmäßheit durch das Gericht bestätigt wurde."

Prof. Wilhelm Hankel geht im Gespräch mit MMnews davon aus, dass die Kläger dieses Mal in Karlsruhe Recht bekommen. Denn die jetzt beschlossene GR Hilfe verletzt nicht nur den EU-Vertrag  und auch die frisch beschlossene Schuldengrenze im Grundgesetz (Artikel 115), sondern auch die vom Bundesverfassungsgericht im Maastricht-Urteil von 1993 festgelegte Geschäftsgrundlage der Währungsunion – das die Währungsstabilität allen anderen Zielen untergeordnet werden müsse.

Am Freitag soll das Griechenland Gesetz den Bundesrat passieren. Zeitgleich wird die Klage eingereicht. Die, Frage bleibt jedoch, wie die gesetzgebenden Körperschaften auf die Einreichung der Klage reagieren. Die Antwort des Gerichts dürfte abzuwarten sein. Dieses kann entweder rasch handeln oder die Angelegenheit hinauszögern.


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