Darin wird ein Verbot für Fracking in Trinkwasserschutzgebieten vorgeschlagen. Zudem soll es bei allen Vorhaben Umweltverträglichkeitsprüfunge
„Die Regelung wird zum Verbot von Fracking in Wasserschutz-und Heilquellenschutzgebieten führen“, heißt es nun in der Verordnung. Nach Schätzungen könne man davon ausgehen, da! ss bis zu 2,3 Billionen Kubikmeter Erdgas im geologischen Untergrund vorhanden sein könnten. „Gemessen am bundesdeutschen Jahresgasverbrauch von rund 86 Milliarden Kubikmetern ist diese Energieressource als sehr bedeutsam einzustufen“, schreiben die Minister. Das Umweltbundesamt hatte geschätzt, dass sich allein mit den vermuteten Schiefergasvorkommen der deutsche Gasbedarf für 13 Jahre decken lassen könnte. Da aber 14 Prozent der Fläche als Wasserschutzgebiete ausgewiesen sind, dürfte das Potenzial weit geringer sein.