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So halbieren Sie die Kosten für Ihre Baufinanzierung

Die sonst so seriöse Stiftung Warentest verfiel vor wenigen Wochen richtig in den Boulevard-Jargon: „Millionen Baukredite fehlerhaft“ titelte sie auf dem Titel ihrer Postille „Finanztest“. Und: „So sparen Sie fast immer tausende Euro“.

 

Von Roland Klaus

Tatsächlich ergibt sich für Immobilienbesitzer, die in den vergangenen fünf bis zehn Jahren den Kauf einer Wohnung oder eines Hauses finanziert haben, derzeit eine einmalige Gelegenheit. Sie sitzen nämlich in der Regel noch auf Kreditverträgen mit Zinssätzen von vier bis fünf Prozent, während aktuell zwischen zwei und 2,5 Prozent für zehnjähriges Baugeld gezahlt werden - das ist ein Unterschied von mehreren hundert Euro pro Monat.

Allerdings gibt es nun in vielen Fällen die Möglichkeit, aus diesen teuren Verträgen auszusteigen. Denn die Banken haben häufig geschlampt und dabei Fehler gemacht, die den Kunden einen sofortigen Ausstieg aus den teuren Krediten ermöglichen.

Konkret geht es dabei um die Widerrufsbelehrungen, die Bestandteil eines Kreditvertrags sind und es den Bauherren normalerweise ermöglichen sollen, innerhalb von 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten. Aufgrund einiger gesetzlicher Änderungen sind die Banken insbesondere zwischen 2002 und 2010 bei der Formulierung dieser Widerrufsklauseln in vielen Fällen von den Mustertexten abgewichen - ein Fehler, der sich nun rächt.

Denn durch diese Veränderungen wurden die Klauseln häufig unklar und damit unbrauchbar. So ergibt sich beispielsweise aus vielen Texten nicht eindeutig, wann die 14tägige Widerrufsfrist denn nun genau beginne. Zahlreiche Gerichte, einschließlich des Bundesgerichtshofs, haben entschieden, dass in solchen Fällen die Widerrufsfrist gar nicht zu laufen begonnen hat - mit der Konsequenz, dass Kunden auch heute noch widerrufen und somit mit sofortiger Wirkung von ihren teuren Finanzierungen zurücktreten können.

Dabei handelt es sich nicht um Einzelfälle. Schätzungen der Verbraucherzentralen zufolge sind rund 80 Prozent aller Baufinanzierungen betroffen, die zwischen November 2002 und Juni 2010 abgeschlossen wurden. Die Chancen, aus einer teuren Immobilienfinanzierung herauszukommen und die gegenwärtig niedrigen Zinsen zu nutzen, stehen also nicht schlecht.

Ich bin selbst aus einem solchen teuren Vertrag ausgestiegen. Das hat mich im Rahmen der „Wirtschaftlichen Selbstverteidigung" auf eine Idee gebracht: Gemeinsam mit einer spezialisierten Frankfurter Rechtsanwaltskanzlei habe ich ein spezielles Angebot geschnürt.  

-  Sie erhalten innerhalb weniger Tage eine kostenlose Ersteinschätzung, ob Ihr Kreditvertrag eine fehlerhafte Widerrufsklausel beinhaltet. 

-  Eine vergleichbare Prüfung kostet bei der Verbraucherzentrale Hamburg 70 Euro und hat derzeit Wartezeiten von mehreren Monaten.

Bitte beachten Sie, dass nur Kreditverträge infrage kommen, die Sie als Privatperson (keine Gewerbetreibenden, Bauträger, etc) im Zeitraum von November 2002 bis Juni 2010 abgeschlossen haben. Schicken Sie bitte den Kreditvertrag eingescannt (als PDF oder Bilddatei) an diese Mailadresse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!  Oder faxen Sie den Vertrag an folgende Nummer: 0711 - 2529610343. Falls Sie den Vertrag faxen, so denken Sie bitte unbedingt daran, ein Deckblatt mit Ihren Kontaktdaten inkl. E-Mail beizulegen, da wir nach der Prüfung auf jeden Fall per Mail antworten. 

Selbstverständlich behandeln wir Ihre Daten vertraulich und geben diese nicht an Dritte weiter. Der Vertrag wird von von der auf diesem Gebiet sehr erfahrenen Frankfurter Kanzlei Tietze Tsioupas und Partner  gesichtet und anschließend eine kostenlose Ersteinschätzung abgegeben."

Fällt die erste Prüfung positiv aus, dann sollten Sie auf jeden Fall einen spezialisierten Anwalt mandatieren. Zwar kann man es auch auf eigene Faust probieren. Meine Erfahrung zeigt jedoch, dass die Banken kaum reagieren, wenn sie nur durch den Kunden freundlich auf die potenziellen Mängel in den Kreditverträgen angesprochen werden. Auch die Stiftung Warentest schreibt dazu: „Wahrscheinlich wird Ihre Bank Sie nicht einfach gehen lassen. Sie müssen dann einen Anwalt einschalten.“ (Finanztest 7/2014)

Sollte die Prüfung Ihres Vertrages positiv ausfallen, besteht in bestimmten Fällen sogar die Möglichkeit, dass eine Rechtsschutzversicherung die Kosten trägt - auch wenn Sie bisher noch gar keine Police abgeschlossen haben . 

 

Roland Klaus arbeitet als freier Journalist in Frankfurt am Main und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerruf von teuren Kreditverträgen informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buch „Wirtschaftliche Selbstverteidigung“.  Sie erreichen Ihn unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

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