
Genau 58.170 Entscheidungen seien auf diese "sonstigen Verfahrenserledigungen" entfallen, berichtet die Zeitung weiter. Darunter seien 27.191 Entscheidungen im Dublin-Verfahren gewesen; bei diesen Fällen stelle das Bundesamt fest, dass die Asylbewerber schon in anderen EU-Ländern waren und diese Staaten deshalb zuständig sind, berichtet die "Welt". Damit sei noch keinerlei Aussage über eine Ausreise getroffen - tatsächlich bringe die Bundesrepublik traditionell nur einen kleinen Teil dieser Dublin-Fälle in die zuständigen Staaten zurück. 30.979 Entscheidungen entfielen den Angaben zufolge auf "sonstige Verfahrenserledigungen ohne Dublin-Entscheidungen", berichtet die Zeitung weiter. Jene Hälfte betreffe solche Asylbewerber, die ihren Antrag zurücknehmen oder ihr Verfahren nicht mehr weiterbetreiben.
Foto: Flüchtlinge an einer Aufnahmestelle, über dts Nachrichtenagentur