Die Bundesregierung ergreift aktuell keine Maßnahmen in Bezug auf möglicherweise strafbare Handlungen der gegen Israel gerichteten Boykott-Kampagne BDS ("Boykott, Desinvestitionen und Sanktionen"). Dies geht aus einem Schreiben des Bundeswirtschaftsministeriums hervor, über das die "Welt" (Mittwochsausgabe) berichtet. "Für die strafrechtliche Bewertung und Ahndung von israelkritischen oder -feindlichen Aktivitäten im Einzelfall ist nicht die Bundesregierung zuständig. Dies ist vielmehr Sache der zuständigen Ermittlungsbehörden", heißt es in der Antwort von Staatssekretär Ulrich Nußbaum an den FDP-Bundestagsabgeordneten Oliver Luksic.
Luksic hatte die Regierung gefragt, welche Schlussfolgerungen sie in Bezug auf Israel-Boykott-Aufrufe insbesondere im Hinblick auf Paragraf sieben der Außenwirtschaftsverordnung ziehe. Darin ist geregelt, dass die "Abgabe einer Erklärung im Außenwirtschaftsverkehr, durch die sich ein Inländer an einem Boykott gegen einen anderen Staat beteiligt", verboten ist. Eine Boykott-Erklärung ist demnach eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu 500.000 Euro geahndet werden. "In Sonntagsreden ist viel vom Kampf gegen den zunehmenden Antisemitismus die Rede, konkret wird aber auch hier nichts getan", sagte Luksic der "Welt". Er fordere die Bundesregierung daher auf, dem fraktionsübergreifenden Antrag des Bundestages zu folgen und die Aufrufe der BDS-Bewegung zum Boykott israelischer Güter und Personen klar zu verurteilen. Die Bundesregierung bezieht sich in dem Schreiben nicht auf den BDS-Beschluss des Bundestags, der im Mai für weltweite Aufmerksamkeit sorgte. Darin wurde die gegen Israel gerichtete Boykott-Bewegung BDS nach einem gemeinsamen Antrag der Fraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP und Grünen als antisemitisch verurteilt; die Förderung von Projekten und Organisationen, die zum Israel-Boykott aufgerufen, wurde ausgeschlossen.
Foto: Israelische Fahnen, über dts Nachrichtenagentur