AKTUELLE PRESSE  |  WIRTSCHAFT  |  POLITIK  |  BÖRSE  |  GOLD  |  KRYPTO  |  ETC  |  WITZIGES

NEU - Unser Börsen-Club: Die Top Aktien 2024! KI, Uran, Gold. Jetzt 800 Euro Vorteile sichern.

Generalbundesanwalt beantragt Haftbefehl gegen Täter von Halle


Generalbundesanwalt, über dts NachrichtenagenturDie Bundesanwaltschaft hat beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs Antrag auf Erlass eines Haftbefehls gegen den deutschen Staatsangehörigen Stephan B. wegen des Verdachts des zweifachen Mordes und des versuchten Mordes in mehreren Fällen sowie weiterer Straftaten gestellt. Das teilte der Generalbundesanwalt (GBA) beim Bundesgerichtshof am Donnerstag mit. Der Beschuldigte sei am Mittwoch vorläufig festgenommen worden.

Dem Beschuldigten werde im Wesentlichen vorgeworfen, "aus seiner rechtsextremistischen und antisemitischen Gesinnung heraus einen Mordanschlag auf Mitbürger jüdischen Glaubens" geplant zu haben, hieß es zur Begründung. Zu diesem Zweck habe er er sich mit insgesamt "vier Schusswaffen, darunter zumindest eine vollautomatische Schusswaffe, und mehreren Sprengsätzen" bewaffnet und sei am 9. Oktober 2019 mit einem Mietfahrzeug zur Synagoge in der Humboldtstraße in Halle (Saale) gefahren. Stephan B. habe sich zu dem Gotteshaus Zutritt verschaffen und "möglichst viele Personen jüdischen Glaubens töten" wollen. Zu diesem Zeitpunkt hätten sich in der Synagoge "anlässlich der Feierlichkeiten des höchsten jüdischen Feiertags Jom Kippur 51 Gläubige" aufgehalten, teilte die Bundesanwaltschaft weiter mit. "Da der Beschuldigte die Eingangstüre verschlossen vorfand, wollte er ein Doppel-Flügel-Tor zu einer Zufahrt des Anwesens aufsprengen. Der gezündete Sprengsatz verfehlte allerdings die von ihm erhoffte Wirkung. Unmittelbar danach richtete er die vollautomatische Schusswaffe auf eine zufällig vorbeikommende Passantin und gab einen Feuerstoß mit vier Schüssen in deren Rücken ab", hieß es. Die Frau hätte ihn zuvor auf sein Verhalten angesprochen. "Nachdem er erkannt hatte, dass sein Sprengversuch gescheitert war, lief er auf das leblos am Boden liegende Opfer zu und gab einen weiteren Feuerstoß auf sie ab. Die 40 Jährige erlag noch vor Ort ihren Verletzungen. Danach wollte er sich durch einen Hinterhof Zutritt zu dem Anwesen der jüdischen Gemeinde verschaffen", hieß es weiter. Auch dies sei dem Beschuldigten nicht gelungen. Wieder auf der Straße sei er nunmehr von einem Fahrer eines Kleinlieferwagens angesprochen worden. "Auch auf diesen richtete er daraufhin die vollautomatische Waffe, konnte jedoch wiederholt keinen Schuss abgegeben, da die Waffe eine Ladehemmung hatte. Im Anschluss versuchte er wiederum erfolglos ein letztes Mal, sich Zutritt zu der Synagoge zu verschaffen, indem er drei Schüsse auf die Eingangstüre abgab und gegen den Türgriff trat", teilte der Generalbundesanwalt weiter mit. Dann sei Stephan B. er zu dem Fahrzeug zurückgekehrt, habe diesem "vier Sprengsätze" entnommen, habe sie angezündet und sie über die Mauer des Anwesens der jüdischen Gemeinde geworfen. "Frustriert über diesen weiteren Misserfolg fasste der Beschuldigte den Entschluss, den Ort des Geschehens zu verlassen und Mitbürgerinnen und Mitbürger mit Migrationshintergrund zu töten. Nach einer kurzen Fahrt durch die Stadt hielt er vor einem Döner-Imbiss, stieg aus und schoss auf eine im Türrahmen des Lokals stehende männliche Person. Der Mann flüchtete, vom Beschuldigten verfolgt, in das Lokal. Dort hielten sich zu diesem Zeitpunkt zwei weitere Personen auf, die beim Anblick des bewaffneten Beschuldigten ebenfalls zu flüchten versuchten. Der Beschuldigte wollte auch auf diese Personen schießen, was ihm aufgrund einer erneuten Ladehemmung misslang", teilte die Bundesanwaltschaft weiter mit. Diese Gelegenheit habe eine der Personen zur Flucht aus dem Geschäftsraum genutzt. Der Mann, der zuvor im Türrahmen gestanden hätte und auf den der Beschuldigte den ersten Schuss abgegeben hätte, sei zusammengekauert in der Nische auf Getränkekästen liegen geblieben. "Der Beschuldigte ließ die vollautomatische Waffe fallen, ergriff nunmehr eine andere Schusswaffe und feuerte erneut auf ihn. Danach verließ er das Ladenlokal, entnahm dem Fahrzeug eine andere Waffe und gab auf einen weiteren Passanten einen Schuss ab, der diesen jedoch verfehlte. Nach kurzer Zeit kehrte er zum Döner-Imbiss zurück. Auf dem Weg dorthin gab er auf zwei zufällig vorbeikommende Handwerker zwei Schüsse ab, die ohne Folgen blieben. Anschließend betrat er den Döner-Imbiss, suchte zielstrebig die bereits verletzte und immer noch in der Nische hinter den Kühlschränken liegende Person und tötete diese mit mehreren Schüssen. Danach flüchtete er in seinem Mietfahrzeug vom Ort des Geschehens", hieß es. Als der Beschuldigte nach wenigen Metern erkannt habe, dass ein Polizeifahrzeug die Weiterfahrt versperrte, sei er ausgestiegen und habe sofort das Feuer auf die Polizeibeamten eröffnet. "Bei dem anschließenden Schusswechsel wurde der Beschuldigte am Hals getroffen. Sodann setzte er seine Flucht fort. In Landsberg-Wiedersdorf versuchte er, sich in den Besitz eines Pkws zu bringen. Dabei verletzte er zwei Passanten durch mehrere Schüsse. Schließlich bemächtigte er sich eines Taxis und fuhr über die Bundesautobahnen 14 und 9 sowie die Bundesstraße 91 in südliche Richtung. Nachdem es mit dem Taxi zu einem Unfall ohne Fremdeinwirkung gekommen war, konnte der Beschuldigte durch Polizeibeamte schließlich festgenommen werden. Wie von Anfang an geplant, filmte der Beschuldigte das vollständige Tatgeschehen mit einer Kamera und verbreitete die Aufnahmen im Wege eines Live-Streams im Internet", hieß es weiter. Die weiteren Ermittlungen würden sich insbesondere auch mit der Frage befassen, "ob Personen in die Vorbereitung oder Durchführung des Anschlags eingebunden waren oder im Vorfeld Kenntnis hiervon hatten". Bislang fehlten "zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür, dass der Beschuldigte an eine rechtsterroristische Vereinigung angebunden war oder ein sonstiger Zusammenhang mit einer solchen Vereinigung besteht", teilte der Generalbundesanwalt weiter mit. Zudem sei noch unklar, "ob der Beschuldigte die von ihm mitgeführten Waffen und Sprengsätze selbst hergestellt oder sich auf andere Weise verschafft" habe. Die kriminaltechnische Untersuchung dieser Gegenstände sei noch nicht abgeschlossen, hieß es. Der Beschuldigte werde im Laufe des Donnerstagabends dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der über die Anordnung von Untersuchungshaft entscheiden werde, hieß es weiter.

Foto: Generalbundesanwalt, über dts Nachrichtenagentur

Wissen macht reich:  Vertrauliche Börsen-News im MM-Club

Neue Videos:

Marlene Dietrich in "Der blaue Engel" - 1. deutscher Tonfilm: YouTube


Nur für kurze Zeit:
1000 $ Bonus + geschenkt für Kontoeröffnung bei Top-Kryptobörse
Börse 24h
Börsen News

Mein bestes Börsenbuch:

1000 $ Bonus + geschenkt für Kontoeröffnung Top-Kryptobörse

BITCOIN LIVE

Bitcoin + Ethereum sicher kaufen Bitcoin.de
Bitcoin News
Spenden an MMnews
BTC:
1No5Lj1xnqVPzzbaKRk1kDHFn7dRc5E5yu

BCH:
qpusq6m24npccrghf9u9lcnyd0lefvzsr5mh8tkma7 Ethereum:
0x2aa493aAb162f59F03cc74f99cF82d3799eF4CCC

DEXWEB - We Pursue Visions

 

 

Net-Tipps
Top Videos
Videos: Relax-Kanal

Kleinanzeigen:

Italien Spitzen-Balsamico
Original, der Beste, 25 Jahre
https://balsamico.shop/de/

 

WERBEN auf MMnews

 

Haftungsausschluss

Diese Internet-Präsenz wurde sorgfältig erarbeitet. Der Herausgeber übernimmt für eventuelle Nachteile oder Schäden, die aus den aufgeführten Informationen, Empfehlungen oder Hinweisen resultieren, keine Haftung. Der Inhalt dieser Homepage ist ausschließlich zu Informationszwecken bestimmt. Die Informationen sind keine Anlageempfehlungen und stellen in keiner Weise einen Ersatz für professionelle Beratung durch Fachleute dar. Bei Investitionsentscheidungen wenden Sie sich bitte an Ihre Bank, Ihren Vermögensberater oder sonstige zertifizierte Experten.


Für Schäden oder Unannehmlichkeiten, die durch den Gebrauch oder Missbrauch dieser Informationen entstehen, kann der Herausgeber nicht - weder direkt noch indirekt - zur Verantwortung gezogen werden. Der Herausgeber übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen auf seiner Internet-Präsenz.

 

Vorsorglicher Hinweis zu Aussagen über künftige Entwicklungen
Die auf dieser Website zum Ausdruck gebrachten Einschätzungen geben subjektive Meinungen zum Zeitpunkt der Publikation wider und stellen keine anlagebezogene, rechtliche, steuerliche oder betriebswirtschaftliche Empfehlung allgemeiner oder spezifischer Natur dar.

Aufgrund ihrer Art beinhalten Aussagen über künftige Entwicklungen allgemeine und spezifische Risiken und Ungewissheiten; und es besteht die Gefahr, dass Vorhersagen, Prognosen, Projektionen und Ergebnisse, die in zukunftsgerichteten Aussagen beschrieben oder impliziert sind, nicht eintreffen. Wir weisen Sie vorsorglich darauf hin, dass mehrere wichtige Faktoren dazu führen können, dass die Ergebnisse wesentlich von den Plänen, Zielen, Erwartungen, Einschätzungen und Absichten abweichen, die in solchen Aussagen erwähnt sind. Zu diesen Faktoren zählen

(1) Markt- und Zinssatzschwankungen,

(2) die globale Wirtschaftsentwicklung,

(3) die Auswirkungen und Änderungen der fiskalen, monetären, kommerziellen und steuerlichen Politik sowie Währungsschwankungen,

(4) politische und soziale Entwicklungen, einschliesslich Krieg, öffentliche Unruhen, terroristische Aktivitäten,

(5) die Möglichkeit von Devisenkontrollen, Enteignung, Verstaatlichung oder Beschlagnahmung von Vermögenswerten,

(6) die Fähigkeit, genügend Liquidität zu halten, und der Zugang zu den Kapitalmärkten,

(7) operative Faktoren wie Systemfehler, menschliches Versagen,

(8) die Auswirkungen der Änderungen von Gesetzen, Verordnungen oder Rechnungslegungsvorschriften oder -methoden,

Wir weisen Sie vorsorglich darauf hin, dass die oben stehende Liste der wesentlichen Faktoren nicht abschliessend ist.

Weiterverbreitung von Artikeln nur zitatweise mit Link und deutlicher Quellenangabe gestattet.

 

© 2023 MMnews.de

Please publish modules in offcanvas position.