Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes, hat die Hilfe für die Thomas-Cook-Reisenden durch den Bund begrüßt. "Es ist gut und vernünftig, wenn der Bund die betroffenen Verbraucher nicht im Regen stehen lässt", sagte der oberste Verbraucherschützer der "Rheinischen Post" (Donnerstagsausgabe). Für die Zukunft stehe der Bund nun aber in der Pflicht, einen ausreichenden Versicherungsschutz für die Kunden von Pauschalreisen durchzusetzen.
"Der Bund muss einen wirksamen Schutz festlegen", so Müller. Dabei erinnerte er daran, dass die Verbraucherschützer schon lange davor gewarnt hatten, dass die vom Bund vorgesehene maximale Haftung von 110 Millionen Euro durch den Versicherer eines Pauschalreiseveranstalters bei einer Pleite von Großveranstaltern wie Thomas Cook nicht ausreichen könnte. "Die Versicherungsobergrenze muss deutlich höher sein. Sie darf nicht aus Rücksicht auf die Reisebranche weiterhin zu niedrig sein." Zum Verfahren sagte er: "Wir sind irritiert, dass der Bund nun selbst klagen will. Dafür wurde doch die Musterfeststellungsklage geschaffen."
Foto: Reisende an einem Gepäckband, über dts Nachrichtenagentur