AKTUELLE PRESSE  |  WIRTSCHAFT  |  POLITIK  |  BÖRSE  |  GOLD  |  KRYPTO  |  ETC  |  WITZIGES

NEU - Unser Börsen-Club: Die Top Aktien 2024! KI, Uran, Gold. Jetzt 800 Euro Vorteile sichern.

Neuer Unions-Vorschlag für Wahlrechts-Reform


Konstituierende Sitzung des Bundestages am 24.10.2017, über dts NachrichtenagenturMit einem neuen Vorschlag zur Änderung des Wahlrechts haben sich 24 CDU-Abgeordnete an Unionsfraktionschef Ralph Brinkhaus (CDU) gewandt. In dem zweiseitigen Schreiben, über das die "Bild" (Freitagausgabe) berichtet, heißt es: "Wir schlagen daher vor, dass wir das Wahlrecht so ändern, dass der Deutsche Bundestag die vorgesehene Größe von 598 Abgeordneten erreicht. Dies entspricht einem Gleichgewicht von Mehrheits- und Verhältniswahlrecht und einer gleichen Gewichtung von Erst- und Zweitstimme."

Und so soll es gehen: Die Zahl der 299 Wahlkreise bleibt unverändert. Der Wähler stimmt mit seiner Erststimme wie bisher über den Direktkandidaten des Wahlkreises ab. Mit der Zweitstimme werden die Parteien gewählt, die dann gemäß ihrer Stärke die verbleibenden 299 Sitze im Bundestag erhalten. Der Vorteil dieses so genannten "Grabenwahlsystems" aus zwei verschiedenen, aber nicht mit einander verrechneten Wahlverfahren (Personen- und Verhältniswahlrecht): Es entstehen keine Überhang- und Ausgleichsmandate, und der Bundestag erreicht immer die vom Bundeswahlgesetz vorgesehene Größe von 598 Abgeordneten. Nachteil: Parteien, die nur wenige oder keine Direktmandate erringen, sind schwächer repräsentiert als jetzt. Der CDU-Innenexperte Axel E. Fischer beschreibt die Idee dahinter: "Aus 299 Wahlkreisen ziehen 299 Abgeordnete in den Deutschen Bundestag. Über die Landesliste sollen ebenfalls 299 Abgeordnete gewählt werden; bei der Bundestagswahl 2017 waren es jedoch 410, also 111 mehr, als vorgesehen. Das sind über 37 Prozent mehr Listenabgeordnete, als vorgesehen. Wir haben also kein Problem mit den Wahlkreisen, sondern mit den Listen. Beim aktuellen Wahlrecht entscheidet alleine die Zweitstimme über die Zusammensetzung der Parteien im Parlament. Die Erststimme fällt dabei völlig unter den Tisch. Das ist ein inakzeptabler Zustand. Zudem kennen viele Wähler den Unterschied zwischen Erst- und Zweitstimme nicht." Mit dem neuen Vorstoß liegt erstmals ein Vorschlag auf dem Tisch, der die Zahl der Sitze exakt auf die im Bundeswahlgesetz vorgeschriebene Größe begrenzen würde. Zu den Unterstützern dieser Idee des CDU-Innenpolitikers Axel Fischer gehören u.a. der mächtige Chef-Haushälter der Union, Eckhard Rehberg (CDU), Finanzexperte Olaf Gutting (CDU) und Verkehrsstaatssekretär Norbert Barthle (CDU). Nach "Bild"-Informationen unterstützen auch SPD-Abgeordnete den Vorstoß. Die bisherigen Vorschläge von Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) bzw. von FDP, Linken und Grünen zur Reform des Wahlrechts liefen im Kern stets auf eine Reduzierung (und damit Vergrößerung) der bislang 299 Wahlkreise hinaus und behielten das Prinzip der Ausgleichs- und Überhangmandate bei. Der aktuelle Bundestag hat 709 Abgeordnete und ist etwa eine Milliarde Euro teurer als ein Parlament mit den regulären 598 Sitzen.

Foto: Konstituierende Sitzung des Bundestages am 24.10.2017, über dts Nachrichtenagentur

Wissen macht reich:  Vertrauliche Börsen-News im MM-Club

Neue Videos:

Marlene Dietrich in "Der blaue Engel" - 1. deutscher Tonfilm: YouTube


Nur für kurze Zeit:
1000 $ Bonus + geschenkt für Kontoeröffnung bei Top-Kryptobörse
Börse 24h
Börsen News

Mein bestes Börsenbuch:

1000 $ Bonus + geschenkt für Kontoeröffnung Top-Kryptobörse

BITCOIN LIVE

Bitcoin + Ethereum sicher kaufen Bitcoin.de
Bitcoin News
Spenden an MMnews
BTC:
1No5Lj1xnqVPzzbaKRk1kDHFn7dRc5E5yu

BCH:
qpusq6m24npccrghf9u9lcnyd0lefvzsr5mh8tkma7 Ethereum:
0x2aa493aAb162f59F03cc74f99cF82d3799eF4CCC

DEXWEB - We Pursue Visions

 

 

Net-Tipps
Top Videos
Videos: Relax-Kanal

Kleinanzeigen:

Italien Spitzen-Balsamico
Original, der Beste, 25 Jahre
https://balsamico.shop/de/

 

WERBEN auf MMnews

 

Haftungsausschluss

Diese Internet-Präsenz wurde sorgfältig erarbeitet. Der Herausgeber übernimmt für eventuelle Nachteile oder Schäden, die aus den aufgeführten Informationen, Empfehlungen oder Hinweisen resultieren, keine Haftung. Der Inhalt dieser Homepage ist ausschließlich zu Informationszwecken bestimmt. Die Informationen sind keine Anlageempfehlungen und stellen in keiner Weise einen Ersatz für professionelle Beratung durch Fachleute dar. Bei Investitionsentscheidungen wenden Sie sich bitte an Ihre Bank, Ihren Vermögensberater oder sonstige zertifizierte Experten.


Für Schäden oder Unannehmlichkeiten, die durch den Gebrauch oder Missbrauch dieser Informationen entstehen, kann der Herausgeber nicht - weder direkt noch indirekt - zur Verantwortung gezogen werden. Der Herausgeber übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen auf seiner Internet-Präsenz.

 

Vorsorglicher Hinweis zu Aussagen über künftige Entwicklungen
Die auf dieser Website zum Ausdruck gebrachten Einschätzungen geben subjektive Meinungen zum Zeitpunkt der Publikation wider und stellen keine anlagebezogene, rechtliche, steuerliche oder betriebswirtschaftliche Empfehlung allgemeiner oder spezifischer Natur dar.

Aufgrund ihrer Art beinhalten Aussagen über künftige Entwicklungen allgemeine und spezifische Risiken und Ungewissheiten; und es besteht die Gefahr, dass Vorhersagen, Prognosen, Projektionen und Ergebnisse, die in zukunftsgerichteten Aussagen beschrieben oder impliziert sind, nicht eintreffen. Wir weisen Sie vorsorglich darauf hin, dass mehrere wichtige Faktoren dazu führen können, dass die Ergebnisse wesentlich von den Plänen, Zielen, Erwartungen, Einschätzungen und Absichten abweichen, die in solchen Aussagen erwähnt sind. Zu diesen Faktoren zählen

(1) Markt- und Zinssatzschwankungen,

(2) die globale Wirtschaftsentwicklung,

(3) die Auswirkungen und Änderungen der fiskalen, monetären, kommerziellen und steuerlichen Politik sowie Währungsschwankungen,

(4) politische und soziale Entwicklungen, einschliesslich Krieg, öffentliche Unruhen, terroristische Aktivitäten,

(5) die Möglichkeit von Devisenkontrollen, Enteignung, Verstaatlichung oder Beschlagnahmung von Vermögenswerten,

(6) die Fähigkeit, genügend Liquidität zu halten, und der Zugang zu den Kapitalmärkten,

(7) operative Faktoren wie Systemfehler, menschliches Versagen,

(8) die Auswirkungen der Änderungen von Gesetzen, Verordnungen oder Rechnungslegungsvorschriften oder -methoden,

Wir weisen Sie vorsorglich darauf hin, dass die oben stehende Liste der wesentlichen Faktoren nicht abschliessend ist.

Weiterverbreitung von Artikeln nur zitatweise mit Link und deutlicher Quellenangabe gestattet.

 

© 2023 MMnews.de

Please publish modules in offcanvas position.