
"Leider hat sich der Senat weitgehend auf die formale Frage beschränkt, ob die mutmaßlichen Betreiber als Einzelpersonen überhaupt berechtigt waren, gegen das Vereinsverbot zu klagen", so Rediske. "Die grundrechtliche Abwägung, ob die inkriminierten Inhalte ein pauschales Verbot der ganzen Plattform rechtfertigen, bleibt damit offen". Es habe "inakzeptable, strafwürdige Inhalte" auf der Plattform gegeben, so Rediske weiter. "Aber Pressefreiheit muss weiterhin auch für unbequeme, ja selbst für schwer erträgliche Veröffentlichungen gelten." Unterdessen begrüßte die Union die Entscheidung des Gerichts. "Gut, dass `Linksunten.Indymedia` verboten bleibt", sagte der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Mathias Middelberg. Auf der Plattform sei immer wieder zu Gewalttaten aufgerufen worden. "Das kann unser Rechtsstaat nicht dulden", so der CDU-Politiker. "Die rechtskräftigen Verbote von `Linksunten.Indymedia` und der rechtsextremen Plattform Altermedia 2016 zeigen: Unser demokratische Staat ist auch im Internet wehrhaft gegenüber seinen Feinden." Die Bundesregierung solle "weiter wachsam sein und prüfen, ob auch gegen weitere Internetplattformen wie z.B. de.indymedia.org ein Vereinsverbot angezeigt ist", sagte Middelberg.
Foto: linksunten.indymedia.org, über dts Nachrichtenagentur