
Das sei "klar artikuliert", so von Storch. "Wir wenden das geltende Recht der Partei an. Und wer gegen die Ordnung der Partei und die Satzung der Partei verstößt, wie das Herr Kalbitz gemacht hat, der wird ausgeschlossen." Man sehe, wie schwierig es sei, Personen aus der Partei auszuschließen. "Es gibt immer noch einen Rechtsweg, es gibt Zivilgerichte, die auch noch mitsprechen und insofern ist das nicht so einfach." Man habe diese Maßnahme bei Kalbitz ergriffen, "weil da ein klarer Verstoß vorlag", sagte die AfD-Politikerin.
Foto: Beatrix von Storch, über dts Nachrichtenagentur