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Patientenschützer gegen automatische Ehegattenvertretung


Mann und Frau sitzen am Strand, über dts NachrichtenagenturPatientenschützer üben scharfe Kritik an den Plänen von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD), Ehepartnern per Gesetz das gegenseitige Vertretungsrecht bei Entscheidungen über medizinischen Behandlungen einzuräumen. "Die automatische Ehegattenvertretung ist ein schwerer Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht", sagte der Vorstand der Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland" (Donnerstagausgaben). Es widerspreche der Lebenswirklichkeit, dass sich Ehe- oder Lebenspartner stets gegenseitig Vollmachten geben würden, argumentierte Brysch.

Nur individuelle Vollmachten und Patientenverfügungen sicherten die Autonomie, warnte er. "Schon bei der Organspende hat der Bundestag entschieden, dass Schweigen niemals Zustimmung sein kann und deswegen die Widerspruchslösung abgelehnt", so der Patientenschützer. Nach derzeitigem Recht darf ein Ehepartner keine Entscheidungen über medizinische Behandlungen für seinen Partner treffen, wenn dieser zum Beispiel durch einen Unfall oder eine Krankheit nicht mehr selbst handlungsfähig ist und keine Vollmacht vorliegt. In diesem Fall wird bisher von einem Betreuungsgericht ein gesetzlicher Betreuer eingesetzt. Lambrecht plant im Rahmen einer Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechtes, dass sich Ehepartner künftig in Gesundheitsfragen für die Dauer von drei Monaten gegenseitig vertreten können, wenn ein Ehegatte aufgrund einer Bewusstlosigkeit nicht selbst Entscheidungen treffen kann. Die automatische Vollmacht erstreckt sich den Gesetzesplänen zufolge unter anderem auf die Einwilligung für Untersuchungen, Operationen oder eine künstliche Ernährung. Will ein Partner das nicht, muss er einen Widerspruch im zentralen Vorsorgeregister eintragen lassen. Die Erfahrung zeige, dass nicht jeder automatisch seinen Partner bevollmächtigen möchte, heißt es in einer Stellungnahme des Verbandes zu dem Gesetzentwurf, über die das RND berichtet. Begründet werde das oft mit der Sorge, den Partner in einer ohnehin schwierigen Situation zu überfordern oder ihm die Durchsetzung von Entscheidungen aufzubürden, die dieser eigentlich ablehne. Ebenso komme es vor, dass einer dritten Person eine Vollmacht erteilt werde, ohne den Partner davon zu informieren. "Viele verschweigen ihre Entscheidung, weil sie Angst haben, ihn damit zu verletzen", schrieb der Verband. Er warnt zudem, der Eintrag eines Widerspruchs im Vorsorgeregister biete keine Sicherheit. Denn der behandelnde Arzt solle zwar das Recht haben, in dieses Register einzusehen, nicht aber die Pflicht. Auch die vorgeschriebene Versicherung des Partners, dass er ihm kein Widerspruch bekannt sei, schütze nicht vor Fremdbestimmung, argumentiert die Stiftung Patientenschutz.

Foto: Mann und Frau sitzen am Strand, über dts Nachrichtenagentur

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