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Bundestag verabschiedet Frauenquote für Unternehmensvorstände


Frau auf einer Rolltreppe, über dts NachrichtenagenturDer Bundestag hat verbindliche Frauenquote für Vorstände großer Unternehmen auf den Weg gebracht. Das Gesetz wurde am Freitagmorgen mit den Stimmen der Großen Koalition gegen die Stimmen von FDP und AfD angenommen, Linke und Grüne enthielten sich. Der Regierungsentwurf sieht vor, dass in börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen mit mehr als 2.000 Beschäftigten in den Vorständen mit mehr als drei Mitgliedern mindestens eine Frau und ein Mann vertreten sein muss.

Von dieser Regelung sind nach Angaben der Regierung derzeit etwa 70 Unternehmen betroffen, von denen 30 aktuell keine Frau im Vorstand haben. Alle anderen Unternehmen sollen nach der Gesetzesvorlage in Zukunft begründen müssen, warum sie es sich nicht zum Ziel setzen, eine Frau in den Vorstand zu berufen. Unternehmen, die keine Zielgröße für den Frauenanteil nennen oder keine Begründung abgeben, sollen sanktioniert werden. Für Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes soll eine feste Frauen- beziehungsweise Männerquote von mindestens 30 Prozent in den Aufsichtsräten festgelegt werden. Zu diesen Unternehmen gehören beispielsweise die Deutsche Bahn, die Bundesdruckerei oder die Deutsche Flugsicherung. In Vorständen mit mehr als zwei Mitgliedern soll zudem mindestens einer Frau vertreten sein. Auch in Körperschaften des öffentlichen Rechts wie den Krankenkassen, Renten- und Unfallversicherungsträgern und bei der Bundesagentur für Arbeit und soll eine Mindestbeteiligung von einer Frau in mehrköpfigen Vorständen eingeführt werden. Zudem soll das Bundesgremienbesetzungsgesetz ausgeweitet werden. So fallen zukünftig Gremien bereits ab zwei Mitgliedern des Bundes unter dessen Regelungen. Rund 109 Gremien sollen so zukünftig adäquat mit Frauen besetzt werden. CDU/CSU und SPD planen umfangreiche Änderungen am Gesetzentwurf. Unter anderem soll ein Vorstandsmitglied darlegen müssen, dass Fälle wie Mutterschutz, Elternzeit, Pflege eines Familienangehörigen oder Krankheit vorliegen. Rechtlich handele es sich um die Beendigung der Bestellung durch Widerruf verbunden mit dem Anspruch auf Neubestellung nach Ablauf des einschlägigen Zeitraums. Durch das Recht und die Möglichkeit zum Widerruf der Bestellung werde gewährleistet, dass das Vorstandsmitglied während der "Auszeit" vollständig von allen Pflichten und Haftungsrisiken befreit ist. Unzulässig soll es auch sein, den angestrebten Frauenanteil in Form einer Prozentangabe größer als Null festzulegen, die dazu führt, dass keine Frau als Führungskraft berücksichtigt werden muss (etwa eine Zielgröße von fünf Prozent Frauenanteil bei einer zehnköpfigen Führungsebene). Im Gegenzug soll die im Regierungsentwurf vorgesehene Verpflichtung für die Unternehmen entfallen, in der Zielgröße stets die angestrebte Anzahl weiblicher Führungskräfte anzugeben.

Foto: Frau auf einer Rolltreppe, über dts Nachrichtenagentur

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