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Zoll erwischt tausende Unternehmen bei Mindestlohn-Verstoß


Zoll, über dts NachrichtenagenturDie Finanzkontrolle Schwarzarbeit hat im Corona-Jahr 2020 insgesamt 4.220 Ermittlungsverfahren wegen Mindestlohnverstößen gegen Unternehmen eingeleitet. Mit 1.000 Verstößen entfiel der Großteil auf die Baubranche, 715 auf die Gastronomie und Hotellerie und 272 auf die Gebäudereinigung. Die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Samstagausgaben) berichten darüber unter Berufung auf Zahlen des Bundesfinanzministeriums.

Insgesamt wurden Bußgelder in Höhe von knapp 27,2 Millionen Euro verhängt, davon 8,1 Millionen Euro gegen Baufirmen und 6,16 Millionen Euro gegen das Gastgewerbe. In den meisten Fällen wurde entweder der gesetzliche oder der branchenübliche Mindestlohn nicht ausgezahlt. "Verstöße gegen Mindestlöhne durch unseriöse und kriminelle Unternehmen betrifft immer noch Zigtausende von Beschäftigten", sagte der Bundesvorsitzende der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG Bau), Robert Feiger, den Funke-Zeitungen. Der IG Bau-Chef fordert angesichts dieser Zahlen mehr Kontrollen und höhere Bußgelder gegen den Mindestlohnbetrug in Deutschland. Die meisten Verstöße gab es mit 981 Fällen in Nordrhein-Westfalen. "Und das sind nur die Fälle, die bei Kontrollen festgestellt worden sind. Die tatsächliche Zahl dürfte weitaus höher sein", ist Feiger überzeugt. "Auch wenn sich der überwiegende Teil der Unternehmen gesetzestreu verhält, sorgen `schwarzen Schafe` mit ihren Machenschaften immer noch für `Wild-West-Methoden` auf manchen Baustellen". Um Missbrauch vorzubeugen, fordert die Gewerkschaft zudem ein öffentliches Mindestlohn-Melderegister, in dem Verstöße von Unternehmen eingetragen werden. Auf dieser Grundlage sollten alle "schwarzen Schafe" bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden, sagt Feiger. Wer bei Ausschreibungen falsch spiele und die Regeln nicht einhalte, dürfe keine öffentlichen Aufträge mehr bekommen, so der Gewerkschaftschef. Zudem sollten Unternehmen verpflichtet werden, bei Verstößen auch die entgangenen Arbeitslöhne nachzuzahlen. Bislang müssten zwar die Bußgelder sowie die entgangenen Sozialabgaben und Steuern nachbezahlt werden, nicht aber der entgangene Lohn, berichtet Feiger: "Wenn die Beschäftigten ihr Geld haben wollen, sind sie gezwungen, das selbst einzuklagen. Damit muss Schluss sein."

Foto: Zoll, über dts Nachrichtenagentur

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