
Im Versichertenentlastungsgesetz von 2018 ging es vor allem um eine Abschmelzung der Reserven der GKV. Mit dem Betriebsrentenfreibetragsgesetz von 2019 wiederum sollten betriebliche Kleinrentner entlastet werden. Die beiden Gesetze haben jährliche Mindereinnahmen der Krankenkassen von drei bis 3,5 Milliarden Euro zur Folge. Zudem entstehen den öffentlichen Arbeitgebern und Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung jährliche Mehrbelastungen von rund zwei Milliarden Euro. Insgesamt hätten beide Gesetze negative finanzielle Auswirkungen von bis zu 5,6 Milliarden Euro im Jahr, so der BRH. "Bei den untersuchten Gesetzesvorhaben hat das BMG das Leitbild der nachhaltigen Entwicklung nur unzureichend berücksichtigt. Trotz der hohen gesellschaftlichen und finanzpolitischen Bedeutung der gesetzlichen Krankenkassen sind die Vorgaben der Nachhaltigkeitsstrategie nicht Ziel und Maßstab der GKV-Gesetzesvorhaben gewesen. Das BMG hat die Nachhaltigkeit seiner Vorhaben nicht hinreichend geprüft und sich in seinen Gesetzesfolgenabschätzungen nur auf das Aufzeigen oberflächlicher Bezüge beschränkt", resümieren die Prüfer.
Foto: Jens Spahn, über dts Nachrichtenagentur