
Insbesondere erscheine eine Verletzung der von der Antragstellerin geltend gemachten organschaftlichen Rechte nicht von vornherein völlig ausgeschlossen. Der Antrag der AfD war darauf gerichtet, die betroffenen Kandidaten bis zur Entscheidung in der Hauptsache vorläufig als Vorsitzende mehrerer Ausschüsse im Bundestag einzusetzen. Die wegen des offenen Verfahrensausgangs zu treffende Folgenabwägung habe aber zur Ablehnung des Antrags geführt, hieß es aus Karlsruhe. Üblicherweise werden die Vorsitzposten in den Bundestagsausschüssen unter den Fraktionen aufgeteilt. Die AfD-Kandidaten wurden aber allesamt nicht gewählt. Die Entscheidung in der Hauptsache steht noch aus (Beschluss vom 25. Mai 2022, 2 BvE 10/21).
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