
Die GdP kritisiert, dass Seehofer eine Grundsatzentscheidung seines Amtsvorgängers Thomas de Maizière (CDU) nicht zurückgenommen habe. Dieser hatte auf dem Höhepunkt der Flüchtlingskrise am 13. September 2015 angewiesen, aus humanitären Gründen Flüchtlingen aus sicheren Drittstaaten nicht die Einreise zu verweigern und zurückzuschieben. Das aber sei für die Bundespolizisten "absurd und ein politischer Ball paradox", heißt es in dem Schreiben. Auf der einen Seite dürfe man keine volle Grenzpolizei sein, andererseits aber die Folgen einer "fortwährenden rechtsaussetzenden Entscheidung verwalten", kritisiert die GdP. Die "Ankerzentren" seien mit dem deutschen Recht unvereinbar. Auch bringe die "Internierung oder Freiheitsentziehung" keine schnelleren Asyl-Entscheidungen. Womöglich plane die Regierung mit den Lagern sogar "eine Haft ohne richterlichen Vorbehalt". Das aber würde gegen das Grundgesetz verstoßen.
Foto: Flüchtlinge an einer Aufnahmestelle, über dts Nachrichtenagentur