AKTUELLE PRESSE  |  WIRTSCHAFT  |  POLITIK  |  BÖRSE  |  GOLD  |  KRYPTO  |  ETC  |  WITZIGES

Bericht: Viele Bauern nutzen Umsatzsteuer-Sonderregelung aus


Bauer auf Traktor, über dts NachrichtenagenturZwei Drittel der Landwirte in Deutschland nehmen laut Bundesrechnungshof insgesamt jährlich über 200 Millionen Euro mehr Umsatzsteuer ein, als sie an den Staat weiterleiten. Grund sei, dass das Bundesfinanzministerium eine Steuerpauschale falsch kalkuliert habe, kritisieren die Rechnungsprüfer in einer Analyse, über welche die "taz" berichtet. "Dadurch fallen erhebliche Steuern aus, da viele Abnehmer die an die Pauschallandwirte gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer steuermindernd geltend machen können", so der Rechnungshof.

Die Bauern nutzen eine Sonderregelung für die Branche, wonach sie ihre Umsatzsteuer pauschalieren darf. Diese "Pauschallandwirte" stellen ihren Kunden 10,7 Prozent Mehrwertsteuer auf den Netto-Preis ihrer Produkte in Rechnung. Anders als die meisten normalen Unternehmen dürfen die Bauern das Geld behalten, dafür sich aber auch nicht die Mehrwertsteuer vom Finanzamt zurückholen, die sie selbst bei Käufen gezahlt haben. Das Verfahren soll ihnen Arbeit bei der Steuererklärung ersparen. Die EU gestattet den Mitgliedstaaten, solche Pauschalen einzuführen, um vor allem kleine Höfe zu fördern. Deutschland räumt sie aber auf Antrag allen Betrieben ein. Zudem habe das Bundesfinanzministerium bei der Berechnung des Pauschalsatzes erst die Umsätze zu niedrig und dann die Belastung der Landwirtschaft durch Umsatzsteuerzahlungen zu hoch angesetzt, schreibt der Rechnungshof. In Wirklichkeit hätte zum Beispiel von 2013 bis 2015 der Pauschalsatz nur 9,4 Prozent betragen dürfen. Das sind 1,3 Prozentpunkte weniger als der derzeitige Tarif. "Diese 1,3 Prozentpunkte entsprechen einem Umsatzsteuerbetrag von über 200 Millionen Euro jährlich, den die Pauschallandwirte ihren Abnehmern zu viel berechnen und einnehmen", so der Rechnungshof. Das Bundesfinanzministerium will an den fragwürdigen Pauschalen festhalten, obwohl die Europäische Kommission nun wegen der deutschen Regelung vor dem EU-Gerichtshof klagt. "Die Bundesregierung hält die für Land- und Forstwirte geltende pauschale Umsatzbesteuerung für vereinbar mit den europarechtlichen Vorgaben", teilte das von dem SPD-Politiker Olaf Scholz geführte Ministerium der "taz" mit. "Wir werden daher im anstehenden Verfahren vor dem EU-Gerichtshof die geltende Regelung gegen die Vorwürfe der Europäischen Kommission verteidigen." Das geltende Recht diene insbesondere dazu, das Steuer-Verfahren für die Landwirte und die Finanzverwaltung zu vereinfachen.

Foto: Bauer auf Traktor, über dts Nachrichtenagentur

Wissen macht reich:  Vertrauliche Börsen-News im MM-Club

Neue Videos:

Marlene Dietrich in "Der blaue Engel" - 1. deutscher Tonfilm: YouTube

Börse 24h
Börsen News

Mein bestes Börsenbuch:

 

BITCOIN LIVE

Bitcoin + Ethereum sicher kaufen Bitcoin.de
Bitcoin News
Spenden an MMnews
BTC:
bc1qwfruyent833vud6vmyhdp2t2ejnftjveutawec

BCH:
qpusq6m24npccrghf9u9lcnyd0lefvzsr5mh8tkma7 Ethereum:
0x2aa493aAb162f59F03cc74f99cF82d3799eF4CCC

DEXWEB - We Pursue Visions

 

Haftungsausschluss

Diese Internet-Präsenz wurde sorgfältig erarbeitet. Der Herausgeber übernimmt für eventuelle Nachteile oder Schäden, die aus den aufgeführten Informationen, Empfehlungen oder Hinweisen resultieren, keine Haftung. Der Inhalt dieser Homepage ist ausschließlich zu Informationszwecken bestimmt. Die Informationen sind keine Anlageempfehlungen und stellen in keiner Weise einen Ersatz für professionelle Beratung durch Fachleute dar. Bei Investitionsentscheidungen wenden Sie sich bitte an Ihre Bank, Ihren Vermögensberater oder sonstige zertifizierte Experten.


Für Schäden oder Unannehmlichkeiten, die durch den Gebrauch oder Missbrauch dieser Informationen entstehen, kann der Herausgeber nicht - weder direkt noch indirekt - zur Verantwortung gezogen werden. Der Herausgeber übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen auf seiner Internet-Präsenz.

 

Vorsorglicher Hinweis zu Aussagen über künftige Entwicklungen
Die auf dieser Website zum Ausdruck gebrachten Einschätzungen geben subjektive Meinungen zum Zeitpunkt der Publikation wider und stellen keine anlagebezogene, rechtliche, steuerliche oder betriebswirtschaftliche Empfehlung allgemeiner oder spezifischer Natur dar.

Aufgrund ihrer Art beinhalten Aussagen über künftige Entwicklungen allgemeine und spezifische Risiken und Ungewissheiten; und es besteht die Gefahr, dass Vorhersagen, Prognosen, Projektionen und Ergebnisse, die in zukunftsgerichteten Aussagen beschrieben oder impliziert sind, nicht eintreffen. Wir weisen Sie vorsorglich darauf hin, dass mehrere wichtige Faktoren dazu führen können, dass die Ergebnisse wesentlich von den Plänen, Zielen, Erwartungen, Einschätzungen und Absichten abweichen, die in solchen Aussagen erwähnt sind. Zu diesen Faktoren zählen

(1) Markt- und Zinssatzschwankungen,

(2) die globale Wirtschaftsentwicklung,

(3) die Auswirkungen und Änderungen der fiskalen, monetären, kommerziellen und steuerlichen Politik sowie Währungsschwankungen,

(4) politische und soziale Entwicklungen, einschliesslich Krieg, öffentliche Unruhen, terroristische Aktivitäten,

(5) die Möglichkeit von Devisenkontrollen, Enteignung, Verstaatlichung oder Beschlagnahmung von Vermögenswerten,

(6) die Fähigkeit, genügend Liquidität zu halten, und der Zugang zu den Kapitalmärkten,

(7) operative Faktoren wie Systemfehler, menschliches Versagen,

(8) die Auswirkungen der Änderungen von Gesetzen, Verordnungen oder Rechnungslegungsvorschriften oder -methoden,

Wir weisen Sie vorsorglich darauf hin, dass die oben stehende Liste der wesentlichen Faktoren nicht abschliessend ist.

Weiterverbreitung von Artikeln nur zitatweise mit Link und deutlicher Quellenangabe gestattet.

 

© 2023 MMnews.de

Please publish modules in offcanvas position.