
Die Bundesregierung soll Vergesellschaftungen großer Wohnungsbestände Grenzen setzen. Das geht aus einer Beschlussvorlage für die Sonderbauministerkonferenz an diesem Donnerstag hervor, über die das "Handelsblatt" berichtet.
Die Bauministerkonferenz plant demnach, die Regierung aufzufordern, eine bundesrechtliche Rahmenregelung auf den Weg zu bringen, um Investitionen auf dem Wohnungsmarkt zu schützen. In der Vorlage heißt es, statt Eingriffen in die Eigentumsfreiheit durch Vergesellschaftung seien investitionsfreundliche Anreize der geeignetere Weg, um dringend notwendigen zusätzlichen Wohnraum zu schaffen. Die Bauministerkonferenz bitte die Bundesregierung daher, ein Zeichen für Investitionssicherheit zu setzen und einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen.
Die Beschlussvorlage mit dem Titel "Investitionssicherheit auf dem Wohnungsmarkt erhalten, Vergesellschaftungen Grenzen setzen" stammt von Bayern und Nordrhein-Westfalen. Die nordrhein-westfälische Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) sagte dem "Handelsblatt", Wohnungsnot werde durch Bauen gelöst, nicht durch Vergesellschaftung von Eigentum. Deutschland brauche verfassungsrechtliche Klarheit und ein deutliches Bekenntnis zur Eigentumsgarantie.
Hintergrund sind Debatten in Berlin über eine Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen auf Grundlage von Artikel 15 des Grundgesetzes. Die Beschlussvorlage warnt vor einer Verschlechterung des Investitionsklimas für den Mietwohnungsbau und vor negativen Folgen für den Wirtschaftsstandort Deutschland, den Bankensektor und den Finanzmarkt.
Foto: Kransitz (Archiv), via dts Nachrichtenagentur



