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Schwarze Liste

„Die Schwarze Liste der US-Regierung“: Die Deportation von Zehntausenden ethnischer Deutscher, Italiëner und Japaner und ihrer lateinamerikanischen Familiën in U.S.-Amerikanische Lager während des Zweiten Weltkrieges.

 

von Norbert Knobloch

Jenny Estrada zählt zu den renommiertesten Historikern Ecuadors; seit 2001 ist sie „Miembro de Número“ (Vollmitglied) der hundertjährigen Academia Nacional de Historia (National-Akademie für Geschichte). In ihrem investigativ recherchierten und schockierenden Buch „Die Schwarze Liste der US-Regierung“ enthüllt sie ein weiteres von der Geschichtsfälschung der Siegermächte totgeschwiegenes Kriegsverbrechen der Vereinigten Staaten von Amerika (U.S.A.): die Deportation von Zehntausenden ethnischer Deutscher, Italiëner und Japaner und ihrer lateinamerikanischen Familiën in U.S.-Amerikanische Konzentrations-Lager während des Zweiten Weltkrieges. Die Schicksale dieser unschuldigen, zivilen Opfer waren bis dato fast völlig unbekannt und unerforscht gewesen.


Nach dem Vorbild der von Großbritanniën bereits im Ersten Weltkrieg angewandten Praxis von Schwarzen Listen gegen deutsche Immigranten in Südamerika wurde auf Anweisung des U.S.-Präsidenten Franklin Delano Roosevelt unter der Leitung des späteren U.S.-Vize-Präsidenten Nelson Rockefeller ein hochgeheimes Regierungs-Programm zur Identifizierung, Internierung u. Enteignung deutsch-lateinamerikanischer Zivilisten und ihrer Deportation in U.S.-Amerikanische Konzentrations-Lager entwickelt und vorangetrieben – noch lange vor Kriegseintritt der U.S.A.


„Nationale Sicherheit“ lautete die offiziëlle „Erklärung“ der Regierung der Vereinigten Staaten. Das war eine heuchlerische – und offensichtliche – Lüge. Mit einem vorgeblichen „Kampf“ gegen eine angebliche „Unterwanderung“ Lateinamerikas durch vermeintlich „national-sozialistische“ Einwanderer und mit „Verteidigung des kontinentalen Friedens“ hatte das Geheim-Projekt nichts zu tun. Das Buch Jenny Estradas enthüllt und weist die wahren, unlauteren Absichten der U.S.A. nach: In Lateinamerika sollten U.S.-Amerikanische Wirtschafts-Interessen (vor allem private Interessen der miteinander verwandten Familiën Rothschild und Rockefeller) durchgesetzt und unliebsame ausländische wie auch einheimische Konkurrenz oder Hindernisse eliminiert werden (so fanden sich z. B. auf den von dem Konsul der Vereinigten Staaten, Harold L. Williamson, unterzeichneten ecuadorianischen Listen auch Namen reicher libanesischer und türkischer Händler).


Zur Umsetzung des schon lange bestehenden Plans, den ein Ausschuß unter Leitung des Außenministers Summer Wells ausgearbeitet hatte, wurde zunächst 1940 das Institute of Inter-American Affairs (Institut für inner-amerikanische Angelegenheiten), ein Regierungsbüro der Vereinigten Staaten mit Sitz in Washington, D. C., gegründet. Das Institut errichtete Delegationen in jedem südamerikanischen Land. Dazu wurden unter dem Vorwand einer „notwendigen Verteidigungs-Strategie“ ein allgemeiner Vertrag sowie Abkommen zwischen den Vereinigten Staaten und jedem einzelnen lateinamerikanischen Staat getroffen. Leiter und Koordinator des gesamten Projektes war Nelson Rockefeller, der zu diesem Zweck auch nach Südamerika reiste.


Die Ausarbeitung wie auch die Bekanntmachung der monatlich erscheinenden und ständig erweiterten Schwarzen Listen durch die nationale, regionale und lokale Presse lag in der Verantwortung Nelson Rockefellers. Zu diesem Zweck baute er ein Netzwerk von Büros in Lateinamerika auf, die nur für die Schwarzen Listen zuständig waren und über die U.S.-Amerikanischen Botschaften u. Konsulate in den einzelnen südamerikanischen Ländern operierten.


Mittels der bereits erwähnten Abkommen und Verträge (wie etwa dem „Vertrag des Kontinentalen Friedens“) erreichte Rockefeller, daß sich, mit Ausnahme von Argentiniën und Chile, nahezu alle lateinamerikanischen Regierungen an der Umsetzung und Durchführung der Schwarzen Listen beteiligten. Damit wurden die konstitutionellen Prozeduren umgangen und geltendes nationales und internationales Recht gebrochen. (So ist N. Rockefeller ein Kriegsverbrecher [Anm. d. d. Verf.])


Kurz bevor dann die Schwarzen Listen erlassen wurden, hatte Nelson Rockefeller als Leiter und Koordinator des Institute of Commercial and Cultural Affairs for the American Republics (Institut für wirtschaftliche  und kulturelle Angelegenheiten der Amerikanischen Republiken), einer weiteren eigens zu diesem Zweck eingerichteten Institution, 130 Journalisten aus allen lateinamerikanischen Ländern in die Vereinigten Staaten eingeladen (sozusagen ein „Faschistischer Frühschoppen“). Dort wurden sie von ihm von dem rassistischen Projekt in Kenntnis gesetzt und auf die für sie vor-gesehenen schmutzigen Handlanger-Dienste eingestimmt und vorbereitet: Hetz-Propaganda gegen die südamerikanischen Bürger deutscher, italiënischer u. japanischer Abstammung oder Nationalität.


Unter Leitung Nelson Rockefellers wurde am 17. Juli 1941 in fast allen Zeitungen Südamerikas die erste Schwarze Liste mit Namen ausländischer Bürger veröffentlicht, die dadurch de facto für rechtlos und „vogelfrei“ erklärt wurden. Auf dieser Schwarzen Liste fand sich nicht nur jedes deutsche, italiënische und japanische Unternehmen wieder, sondern jeder Bürger mit einer Abstammung aus diesen Ländern – selbst in Südamerika Geborene mit lateinamerikanischer Staatsbürgerschaft, deren Vorfahren vor Generationen eingewandert waren, und sogar einheimische Bekannte, Freunde und Geschäftspartner (es war untersagt, mit Menschen, deren Namen auf der Schwarzen Liste standen, privat oder geschäftlich in Beziehung zu treten!). Der (frei erfundene) Vorwurf, der stereotyp als Vorwand benutzt wurde, lautete stets „Verdacht der Spionage und der Zusammenarbeit mit dem Feind“. (Welcher „Feind“?? Die U.S.A. erklärten erst am 8. bzw. 11. Dezember, also fünf Monate später, Japan bzw. Deutschland u. Italiën den Krieg! [Anm. d. Verf.])


Tausende unschuldiger Zivilisten und lateinamerikanischer Familiën, deren Namen auf der Schwarzen Liste standen, wurden verhaftet und in eigens eingerichtete, geheime regionale Internierungs-Lager verbracht, wo sie ohne Rechtsbeistand, ohne Anklage und ohne Gerichtsprozeß festgehalten wurden (wie es seit dem Terror-Attentat der Bus(c)h-Piloten vom 11.September 2001 in den U.S.A., Kanada und bald auch in der EU [Europäischer Haftbefehl!] wieder möglich und Praxis ist [Anm. d. Verf.]). Wer „Glück“ hatte, wurde „nur“ unter Hausarrest gestellt; ihm war jedoch jede berufliche und geschäftliche Betätigung untersagt. Korrespondenz und Kontakt mit dem Ausland waren verboten. Auch wurden der gesamte Besitz und das komplette Eigentum konfisziert.


Für die konfiszierten Vermögen der Opfer waren eigens Konten bei den Zentralbanken der lateinamerikanischen Länder eingerichtet worden, auf  die sie überwiesen wurden. (Die privaten Zentralbanken gehör[t]en den Mitgliedern der Familië Rothschild [Anmerkung des Verfassers]) Sogar Gläubiger und Schuldner der auf den Schwarzen Listen aufgeführten Personen und Unter-nehmen mußten ihre Ansprüche an die Zentralbanken abtreten oder ihre Zahlungen an diese leisten!


Nach den Kriegserklärungen der U.S.A. verschärfte sich die Lage für die Opfer noch einmal. Die Listen wurden monatlich erweitert. Nachdem ihr gesamtes Vermögen und ihr komplettes Eigentum beschlagnahmt worden waren, wurden die Personen, die als „Gefahr für die Nationale Sicherheit“ und als „Bedrohung für den Kontinentalen Frieden“ eingestuft worden waren, teilweise unter Bedingungen, die viele nicht überlebten, über Tobago und Panama in U.S.-Amerikanische Konzentrations-Lager deportiert, wo weitere der Opfer an Hunger, Durst, Kälte, Zwangsarbeit und Folter starben. Es gab rund 70 solcher KZs in fast allen Bundesstaaten der Vereinigten Staaten.


Die U.S.A. übernahmen mit Hilfe der Schwarzen Listen die gesamte Wirtschaft Lateinamerikas. Durch die erzwungene Unterzeichnung eines „Handelsvertrages“ am 30. Juni 1942 in Quito / Ecuador z. B. wurde der Gummihandel mit allen anderen Staaten außer den U.S.A. verboten. Auf dem Weltmarkt hatte der Preis für Gummi bei 540 Dollar pro Zentner gelegen; die U.S.A. zahlten nur 33 Dollar. Die gesamte Gummi-Industrie Lateinamerikas wurde so von der Familië  Rocke-feller zu einem Spottpreis übernommen. (Die jüdische Firma Standard Oil des Juden Rocke-feller arbeitete mit der faschistischen I.G. Farben zusammen und betrieb eine Gummifabrik in Deutschland, in der jüdische Zwangsarbeiter des deutschen KZs Auschwitz arbeiten mußten…!)


Es gab, neben dem wirtschaftlichen Vorteil und finanziëllen (privaten) Profit, noch ein weiteres niederes Motiv der U.S.A. für dieses Kriegsverbrechen: Die U.S.A. benutzten diese Gefangenen völkerrechtswidrig als politische Geiseln, um sie gegen U.S.-Amerikanische Gefangene der „Achsenmächte“ auszutauschen. Viele der unschuldig in U.S-Konzentrations-Lagern Internierten wurden gegen U.S.-Bürger in der Gewalt der deutschen National-Sozialisten ausgetauscht. Die meisten der Unglücklichen sprachen nicht einmal Deutsch. Viele von ihnen wurden an die Front nach Stalingrad geschickt. Unter den ausgetauschten Gefangenen aus Lateinamerika befanden sich auch viele deutsch-jüdische Flüchtlinge, die zum Teil bereits in Deutschland inhaftiert gewesen waren; auch sie wurden von den U.S.A. wissentlich und völlig skrupellos an die deutschen National -Sozialisten ausgeliefert und einem grauenhaften Schicksal in deutschen KZs überantwortet.


Der Zweite Weltkrieg endete am 10. August 1945 mit der Kapitulation Japans (die deutsche Wehrmacht hatte am 8. Mai kapituliert [Anm. d. Verf.]) nach den beiden Atombomben-Abwürfen der U.S.A.; dennoch blieben die Schwarzen Listen der U.S.-Regierung noch fast ein Jahr, bis zum 8. Juli 1946, in Kraft. Während dieser Zeit war es keinem der Opfer erlaubt, rechtliche Schritte zur Wiedererlangung seines konfiszierten Eigentums und zu seiner Rehabilitierung einzuleiten.


Die freigelassenen Internierten, die in U.S.-Amerikanischen Konzentrations-Lagern gefangen gehalten worden waren, mußten selber für Ihre Rückkehr sorgen. Sie wurden von der U.S.-Regierung mit abgefeimter Chuzpe und zynischer Impertinenz sogar als „Illegale“ ohne Aufenthaltserlaubnis in den U.S.A. bezeichnet (sic!)! Alle Papiere, wie Ausweise, Pässe, Führerscheine etc., waren ihnen abgenommen worden und wurden ihnen niemals zurückgegeben. Sie besaßen kein Geld, nur die Karton-Marken, mit der ihre Zwangsarbeit in den KZs „bezahlt“ worden war. Schließlich gelang es aber doch den meisten Opfern, in ihre Heimat zurückzukehren.


Die Mehrheit der Opfer der Schwarzen Listen erhob nie Anklage, da sie weder die finanziëllen Mittel noch die psychische Kraft dazu hatten. Von den wenigen Geschädigten, die Regreßansprüche gegen die Behörden ihrer Länder geltend machten, erhielten auch nur einige, nach jahrelangen Prozessen, einen kleinen Teil ihres geraubten Vermögens zurück; andere gingen völlig leer aus.


Eines der Opfer, der peruanische Geschäftsmann Reynaldo Gubbins, erhob Anklage gegen den Senat der Vereinigten Staaten und verlangte Entschädigung. Er richtete ein eigenes Büro in Washington, D. C., ein, konsultierte U.S.-Anwälte, kontaktierte viele der Geschädigten, deren Namen auf den Schwarzen Listen gestanden hatten, und leitete eine Sammelklage gegen die U.S.A. vor dem Berufungsgericht des Distriktes Columbia ein. Sein plötzlicher, „unerwarteter und mysteriöser Tod“ (Jenny Estrada) beendete diese Pläne und kam den U.S.A. wohl sehr gelegen…

 

Die Entführung, Verhaftung, Internierung, Deportation und der Austausch von Personen ohne straf- oder kriegsrechtliche Gründe durch die U.S.A. verstieß gegen die Haager Landkriegsordnung (HLKO) vom 18. Oktober 1907, die geltendes internationales Recht ist und nationalem Recht vorgeht. Der Austausch von Bürgern einer befreundeten Nation mit einer dritten, feindlichen Nation gilt sogar als ein besonders schlimmes Verbrechen, da es den Straftatbestand der Geiselnahme erfüllt. Auch die Behandlung der Opfer in den KZs in Panama und den U.S.A. verletzte das völkerrechtliche Verbot der Sklaverei und Zwangsarbeit in Kriegs- und Friedenszeiten. Das Nürnberger Tribunal, der Internationale Militärgerichtshof und das Gesetz des Aufsichtsrates der Zehn definieren diese (Straf-) Taten der U.S.A. als „Kriegsverbrechen gegen die Menschlichkeit“.                                                                                                                                    

Quelle: Jenny Estrada, Die Schwarze Liste der US-Regierung. Verschwiegene Tragödien deutscher und italienischer Opfer in Ecuador und anderen lateinamerikanischen Ländern, ISBN 978-90-79680-02-3, Mayra-Publications, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!; Bestellservice: Verlag Anton A. Schmid, Postfach 22, 87467 Durach, Tel. (0831) 21895

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