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Target 2: Strafanzeige gegen Bundesbank

Target2: Der Bund der Steuerzahler in Bayern schließt sich einer Strafanzeige gegen die Bundesbank an. Tatverdacht: Untreue, Computerbetrug, Dreiecksbetrug, Verdacht auf Scheingeschäfte. Die Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftsstrafsachen in Frankfurt soll gegen Teile der Bundesbank-Vorstands ermitteln.


Der Bund der Steuerzahler in Bayern e.V.  und die Taxpayers Association of Europe teilen mit, dass sie sich – wie schon die Stiftung Familienunternehmen – hiermit der Strafanzeige des renommierten Münchner Strafrechtlers Prof. Dr. Bernd Schünemann vom 11.04.2012 gegen verschiedene bis 2011 amtierende Vorstände der Deutschen Bundesbank anschließen.

Der Bundesbank wurde seitens der Steuerzahler schriftlich Gelegenheit gegeben, zu den auf über 60 Seiten detailliert vorgetragenen Gründen der Strafanzeige Stellung zu nehmen. Die Deutsche Bundesbank hat sich nicht zur Sache geäußert. Der Beitritt erfolgt demnach unmittelbar aus den Gründen der Strafanzeige selbst, sowie aus den Erkenntnissen, die unser Verband aus der intensiven Befassung mit diesem Thema gewonnen hat (siehe www.target-2.de und http://www.zis-online.com). Ferner begründet die exorbitante Ausweitung des Target2-Saldos der Bundesbank im Monat März 2012 den Verdacht weiterer Straftaten, um deren zusätzliche Ermittlung hiermit ausdrücklich gebeten wird.

 


1.    Seit Monaten warnt der Bund der Steuerzahler in Bayern e.V. die Bundesbank vergeblich vor den unüberschaubaren Risiken der Target-2-Operationen und deren endloser Ausweitung, die im Ergebnis zu katastrophalen finanziellen Folgen für Deutschland führen können und schon jetzt dazu geführt haben, dass solide Forderungen gegen deutsche Banken durch  Forderungen gegen die völlig unterkapitalisierte EZB ersetzt wurden. Es geht inzwischen um über € 600 Milliarden Euro. Bislang waren die vorausschauenden Prognosen unseres


Verbandes zur weiteren negativen Entwicklung der Target-Salden stets zutreffend. Der Vorstand der Deutschen Bundesbank hat auch nach unseren Vorstellungen seine Pflicht zum Schutz fremder Vermögenswerte verletzt. Gelder der Deutschen Bundesbank sind immer auch Bürgervermögen.


Deren Herausreichen trotz offensichtlich unzureichender Sicherheiten im Hintergrund ist u.E. pflichtwidrig. Im Interessenskonflikt der Bundesbank als Teil des ESCB-System einerseits und als Zentralbank Deutschlands andererseits, haben die Vermögensschutzinteressen des Nationalstaates und seiner Bürger zweifelsfrei Vorrang. Europa ist (noch) nicht eine Fiskalunion, auch nicht was das ESCB-System angeht. Die EZB mag dies mit ihrer Club-Med-Mitglieder-Struktur mehrheitlich anders sehen und handhaben. Dies ändert am Sachverhalt nichts.


2.    Besonders auffällig sind die massiven Target-2-Operationen des Monats März 2012, die die Bundesbank mit annähernd  € 70 Milliarden Euro getroffen haben, also Monatsauszahlun-gen in Höhe von nahezu 70 % der Bundessteuern des Jahres 2011 (bzw. mehr als 10 % der gesamten jährlichen Steuereinnahmen Deutschlands!). Es ist eindeutig, dass diese Gelder aus der Geldschwemme (LTRO) der EZB über rund 529 € Milliarden vom 29.02.2012 stammen.

Wir haben diese Entwicklung vorangekündigt. Diese überschüssigen Gelder von (bis zu) € 70 Milliarden wurden offensichtlich weder in der Realwirtschaft der schwächelnden Südländer, noch zur Verbesserung der Liquiditätssituation am Euro-Geldmarkt benötigt, denn ansonsten wären sie nicht in Deutschland gelandet, dessen Bankensystem in Liquidität ertrinkt. (s.a.http://www.querschuesse.de/).

Vielmehr wurden sie von der EZB möglicherweise als „zusätzliches“ Kapital ausgereicht und dienen nun im Ergebnis zur Durchführung „besonderer Finanzoperationen“. Deren Zusammenhang mit der Finanzkrise scheint sich darauf zu beschränken, dass diese als Vorwand bzw. als willkommene Gelegenheit zur „Geldakquisition“ benutzt wird (zu Traumkonditio-nen, versteht sich!). Wir hätten gerne jegliche konkrete Information oder Stellungnahme der Bundesbank  zur Kenntnis genommen, dass unsere Vermutungen unzutreffend sind. Weil wir aber bis heute nichts dazu gehört haben, unterbreiten wir unseren diesbezüglichen Verdacht der Staatsanwaltschaft mit der Bitte, auch in diese Richtung zu ermitteln.


3.    Es geht um den Verdacht, dass den Auszahlungen in Höhe von knapp 70 Milliarden Euro, die die Bundesbank im Monat März 2012 im Target-2-System in Deutschland vorgenommen hat (und für die sie mit der bloßen Forderung gegen die EZB aus den schon von Herrn Prof. Dr. Schünemann dargelegten Gründen keine ausreichende Kompensation erhalten hat),  zu einem erheblichen Teil keine seriösen Geschäfte der von diesen Auszahlungen profitierenden Auftraggeber in den GIIPS-Staaten und Empfänger in der Bundesrepublik Deutschland zugrunde gelegen haben, sondern allein die Absicht einer kriminellen Ausnutzung des Target-2-Mechanismus. Im Einzelnen gründet sich dieser Verdacht auf folgende Überlegungen:


a)   Da sich Leistungsbilanzüberschüsse der Eurozone und “normale“ Kapitalfluchtaufträge  an die Bundesbank via Target-2 pro Monat vermutlich insgesamt im niedrigen einstelligen  Milliardenbereich bewegen dürften,  liegt es auf der Hand, dass  die  massiven Target-2-Operationen vom März 2012 in einem Bereich von rund € 50 - 60 Milliarden wohl ganz anderen Zwecken dienen als der bislang zur Begründung bemühten „Kapitalflucht“. Weit wahrscheinlicher handelt es sich dabei (zumindest anteilig!) im großen Stil um spekulative Finanzoperationen. Wir haben deshalb den Verdacht, dass die Bundesbank in Kombination der massiven EZB-LTRO-Kreditvergaben, der abgesenkten Sicherheiten und des aberwitzigen Target-2-Buchungsmechanismus zum Werkzeug und Handlanger ihrer eigenen Plünderung geworden ist. Eine groteske Situation! Es ist u. E. zwingende Aufgabe der Bundesbank,  den Hintergrund der Zahlungsaufträge und der Auftraggeber sowie die weitere Verwendung der Gelder in einer Gesamtschau unter genauer Beobachtung zu halten, um Durchstechereien und Schiebereien im zwei- bis dreistelligen Milliardenbereich zu unterbinden.


Nach unserer Auffassung bilden Target-2 zusammen mit dem ESM und Finanzpakt eine Art „Bermuda-Finanz-Dreieck“, in dem systematisch und mit geradezu atemberaubender Geschwindigkeit sämtliche Vermögenswerte Deutschlands und seiner Bürger verschwinden,  weshalb  wir die Aktion www.stop-esm.org ins Leben gerufen haben, die auch Target-2 umfasst. Die Target-2-Operationen der Bundesbank haben schon längst jedes kaufmännisch vernünftige Maß um hunderte Milliarden überschritten und  müssen sofort gestoppt werden: Entweder einseitig oder durch entsprechenden Druck auf die NZBs der schwachen Euroländer, die in diese rücksichtlose Plünderung involviert sind.


b)   Dabei weisen wir auf folgendes hin: Deutschland ist mit rund 27 % Teil des ESCB-Systems (European Central Bank System). Reicht die EZB Kredite aus, so haftet dafür über die Bundesbank im Endeffekt die Gesamtheit der deutschen Bürger. Gesetzt den Fall, die EZB reicht in die Europeripherie ungerechtfertigt Kredite aus, die für die vorgeblichen Zwecke überhaupt nicht benötigt werden, und deren Auszahlung durch die Bundesbank wird anschließend durch einen Cross-Border-Auftrag via Target-2 erzwungen, dann entsteht bei der Bundesbank eben in Höhe dieser Kredite ein positiver T2Saldo gegen die EZB, der im Falle des Zusammenbruchs der EZB oder des ESCB zu einem Totalausfall führen würde. In der Praxis liefe das auf folgendes hinaus:

Im Verbund einer LTRO-Maßnahme wird Kredit teilweise „künstlich“ geschaffen. Dabei ist die vorwiegende Absicht der Kreditnehmer, diesen  Kredit – der im Hintergrund nur schwach oder gar nicht besichert ist – aus der Bundesbank herauszubrechen und zur Auszahlung zu bringen. Alles zu Lasten der Bundesbank und der deutschen Bürger. Anschließend wandert dann die so gewonnene Liquidität als „Kredit ohne Wiederkehr“ aus Deutschland in die weite Welt hinaus. Ein Beispiel, wie das beim Kleinbetrag von DM 400.000.000 (DM 400 Millionen) einwandfrei funktioniert hat, dürfte einigen Bankern noch in unangenehmer Erinnerung sein (Sparkasse Halle: Peter F. Müller in „Die Zeit“, 1995, „Kredit ohne Wiederkehr“).


Wenn dann der „Kreditnehmer“ ggf. durch gezielten Bankrott  ganz ausfällt oder zu Lasten der EZB „rekapitalisiert“ werden muss, trifft  dies den deutschen Bürger mit zumindest 27 % (Höchstgrenze 100 %). Dass hohe deutsche Regierungsstellen bei Geschäften mit smarten „Investoren“  das ein und andere Mal den Kürzeren ziehen, zeigt auch das unfassbare Verkaufsdesaster der Bundesdruckerei. Diese wurde durch das Finanzministerium an die „renommierten Finanzinvestoren“ Alan Patricof und Ronald Cohen bzw. deren Firma APAX „verkauft“.  Die Firma war kurze Zeit später ausgesaugt und pleite, und da der Kaufpreis im Wesentlichen nicht bezahlt worden war, entstanden dem deutschen Steuerzahler Verluste von hunderten von Millionen, wenn nicht gar über einer Milliarde.


c)  Ungern würden wir eines Tages kommentieren müssen, dass die Bundesbank - trotz ausdrücklicher Warnung - im zwei- oder gar dreistelligen Milliardenbereich vorsätzlich schädigenden Target-2-Finanzoperationen aufgesessen ist.



Schon vor dem höchst nebulösen Hintergrund der inzwischen in geradezu phantastischer Höhe bei der Bundesbank eingehenden T2-Auszahlungsaufträge ist die sofortige Beendigung der Target-2-Operationen dringendst geboten, wie wir dies seit langem fordern. Im Übrigen verweisen wir auf unsere Stellungnahmen „zu Jens Weidmann vom 20.03.2012“ und „zu BMF vom 10.04.2012“ unter www.target-2.de .


4.     Der vorstehende ausgeführte, in der Strafanzeige von Prof. Dr: Schünemann noch nicht behandelte Tatverdacht besteht zunächst gegen Unbekannt, nämlich gegen diejenigen noch zu ermittelnden Auftraggeber in den GIIPS-Staaten und Empfänger in der BRD, die mit Hilfe bloßer Scheingeschäfte über den Target-2-Buchungsautomatismus die Auszahlung durch die Bundesbank im Inland und damit deren Schädigung bewirkt haben.


a)   Der hierdurch erfüllte Straftatbestand ist zumindest (nämlich bei einer vollständig automatisierten Transaktion) derjenige des Computerbetruges (§ 263a StGB 3. Alternative); in den meisten Fällen dürfte ein Dreiecksbetrug durch Täuschung der ausländischen Notenbank gegeben sein, die nach der Struktur des Target-2-Systems im Lager der Bundesbank steht und durch Auslösung des Mechanismus über deren Vermögen verfügen kann.  


b)   Daneben kommt auch eine Untreue (§ 266 StGB) derjenigen Amtswalter der Bundesbank in Betracht, die nach unserer Vermutung mit einer Kontrolle der Target-Transaktionen betraut sind, ohne trotz der im März 2012 mit normalen seriösen Geschäften nicht mehr erklärlichen „Explosion“ des Targetsaldos eine Unterbrechung des Automatismus vorzunehmen.  Unseres Erachtens können die diesbezüglichen Kontrollpflichten ungefähr mit den Pflichten eines Finanzbeamten verglichen werden, der bei einer Vorsteuerziehung im grenzüberschreitenden Verkehr auf exorbitante Auszahlungsanforderungen stößt und diese bedenkenlos erfüllt, obwohl der Verdacht von Scheingeschäften besteht.


c)  Auch wenn wir naturgemäß zurzeit keine weiteren Einzelheiten kennen, ist u. E. der Begriff des Anfangsverdachts gem. § 152 II StPO erfüllt, weil angesichts der „Explosion“ des Targetsaldos nach kriminalistischer Erfahrung mit Scheingeschäften in Milliardenhöhe zu rechnen ist. Allermindestens ist die Staatsanwaltschaft u. E. verpflichtet,  Vorermittlungen durch Vernehmung der zuständigen Amtswalter der Bundesbank durchzuführen, die vermutlich die hohe Wahrscheinlichkeit der Existenz von Scheingeschäften im Target-2-System in Milliardenhöhe ergeben werden.

www.stop-esm.org

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