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Migrationsbericht: Zahlen schöngerechnet?

Die Anzahl der Asylanträge sagt nichts über die tatsächliche Zuwanderung aus. Das im Migrationsbericht präsentierte Zahlenmaterial zeigt viele Nebelkerzen.

 

Zur Vorstellung des Migrationsberichts erklärt der AfD-Fraktionsvorsitzende Alexander Gauland:

„Der vor Eigenlob strotzende Auftritt von Innenminister Seehofer bei der Verkündung des Migrationsberichts kann nicht über die zahlreichen offenen Baustellen beim Thema Einwanderung hinwegtäuschen.

Die Zuwanderung nach Deutschland liegt mit über einer Million Einwanderer pro Jahr auch weiterhin auf einem inakzeptabel hohen Niveau. Die Zuwanderer kommen vorwiegend nicht aus Kriegsgebieten, sondern aus wirtschaftsschwachen Regionen. Nur die Tatsache, dass der Rekordwert des Jahres 2015 nicht mehr erreicht wird, sollte für Horst Seehofer kein Grund zum Jubilieren sein.

Anstatt sich mit schöngerechten Zahlen zu schmücken, sollte Herr Seehofer endlich seine Arbeit machen. Über 1000 Stellen im Bamf sind nach wie vor unbesetzt. Es laufen zahlreiche Disziplinarverfahren. Hundertausende Asylverfahren liegen weiterhin als Streitfälle bei den Verwaltungsgerichten und legen diese weitgehend lahm. Weitere Hundertausende Migranten sind ausreisepflichtig, bleiben aber dennoch hier und werden nicht abgeschoben. Über die große Zahl an untergetauchten Migranten, können erst gar keine Angaben gemacht werden.

Davon, dass die Situation unter Kontrolle ist, kann nicht die Rede sein.“

 

Millionenkosten für Steuerzahler, weil Herkunftsländer Abgeschobene nicht aufnehmen

Erst vor Kurzem machten Schlagzeilen über die gescheiterte Abschiebung eines 23-jährigen, mehrfach vorbestraften Afghanen die Runde, der von den afghanischen Behörden am Zielort nicht aufgenommen wurde. Er sei anschließend mit einem gecharterten Privatjet nach Deutschland zurückgebracht worden. 

Wie nun eine Anfrage des AfD-Bundestagsabgeordneten Brandner ergab, handelt es sich bei diesem Ereignis um keinen Einzelfall. So gibt die Bundesregierung zu, dass allein nach ihrer Kenntnis und zwischen dem 1. Januar 2017 und dem 30. November 2018 45 Rückführungen an der Weigerung des Zielstaates scheiterten, den eigenen Staatsbürger wieder aufzunehmen. Die Kosten, wohl in Millionenhöhe, Zahlen konnte die Bundesregierung nicht nennen, für diese gescheiterten Abschiebungen sowie für die weiteren Alimentierungen der Personen fallen bei den Ländern an.

Stephan Brandner, Vorsitzender des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz, macht deutlich, dass eine derartige Verweigerungshaltung des Zielstaates konsequent geahndet werden müsse. Es könne nicht sein, dass mehrfach vorbestrafte Kriminelle, wie im Fall des Afghanen, zurück nach Deutschland geschickt würden, weil das Heimatland sich einer Aufnahme verweigere und der deutsche Steuerzahler dafür aufkommen müsse.

Brandner erklärt: „Auch in solchen Fällen macht Deutschland sich lächerlich. Das Heimatland muss Konsequenzen spüren, wie die Einstellung oder Kürzung von Entwicklungshilfe. Das Eingeständnis der Bundesregierung, dass es im Falle des vorbestraften Afghanen bei weitem nicht das erste Mal war, dass ein eigentlich Abgeschobener vor Ort nicht aufgenommen wurde, ist ein Stück Transparenz, zu dem nur die AfD beiträgt. Und nachdem das Problem jetzt benannt und bekannt ist, muss gehandelt werden!“

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