AKTUELLE PRESSE  |  WIRTSCHAFT  |  POLITIK  |  BÖRSE  |  GOLD  |  KRYPTO  |  ETC  |  WITZIGES

NEU - Unser Börsen-Club: Die Top Aktien 2024! KI, Uran, Gold. Jetzt 800 Euro Vorteile sichern.

Kapitallebensversicherung auflösen - Klagewelle

Die Kapitallebensversicherung auflösen: Urteil des Europäischen Gerichtshofes könnte Klagewelle gegen Versicherer nach sich ziehen.

 

In Sachen Kapitallebensversicherung macht sich zunehmend Unzufriedenheit unter Versicherten breit. Jetzt hat der Europäische Gerichtshof ein Urteil gefällt, das die Versicherungsbranche auf den Kopf stellen könnte. Versicherungen, die in einem bestimmten Zeitrahmen abgeschlossen wurden, sollen nachträglich auflösbar sein – ohne finanzielle Einbußen für die Versicherten.

 

Der Europäische Gerichtshof hat ein möglicherweise folgenschweres Urteil getroffen.

 

Es ist eine Entscheidung, die Versicherer in arge Bedrängnis bringen könnte. Bereits im September des vergangenen Jahres hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass auch weit in der Vergangenheit abgeschlossene Policen zu einer Kapitallebensversicherung nachträglich auflösbar sind und sorgte damit für eine echte Sensation in der Versicherungsbranche. Die Kommission entschied, dass Lebensversicherungsverträge, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden, nun nachträglich angefochten und aufgelöst werden dürfen. Diese Maßnahme soll der Tatsache Rechnung tragen, dass Kunden mit einer Lebensversicherung hohe finanzielle Einbußen haben, wenn sie diese ordnungsgemäß kündigen. Damit hat der Europäische Gerichtshof erneut ein Urteil gefällt, das sich sehr zum Vorteil der Verbraucher auswirken könnte, für Versicherer aber einen echten Tiefschlag bedeutet.

 

Durch die Aufhebung des Versicherungsvertrages sollen sich Versicherte dagegen deutlich günstiger stehen, so der Europäische Gerichtshof. Kunden, die sich entschließen, diesem Urteil zu folgen und ihre Versicherungspolice nachträglich anzufechten, könnten sämtliche eingezahlten Beiträge seit Beginn der Versicherung zurückbekommen, zuzüglich einer festgelegten Verzinsung, die derzeit nach in Deutschland gültigem Widerspruchsrecht bei 4,6 Prozentliegt. Für Versicherte könnte dies einen enormen finanziellen Vorteil gegenüber einer regulären Kündigung ihrer Versicherung bedeuten. In diesem Falle werden vom angesparten Kapital nämlich zunächst Bearbeitungsgebühren und Verwaltungskosten abgezogen, die zu empfindlichen Einbußen führen können.

 

Die Entscheidung, ob die betroffenen Policen aufgrund des Urteils des Europäischen Gerichtshofes tatsächlich unwirksam sind, liegt jedoch zunächst beim Bundesgerichtshof. Sollte er die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes bestätigen und damit festlegen, dass Versicherungsverträge, die aus dem genannten Zeitraum stammen, für ungültig erklärt werden können, wären Millionen von Versicherten in der Lage, nachträglich die Auflösung ihrer Verträge zu verlangen. Für Versicherer könnte dies zu einem finanziellen Eklat führen. Namhafte Versicherer wie CosmosDirekt und die Hannoversche Leben rechnen bereits mit einer Klagewelle, die dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes folgen könnten, wenn der Bundesgerichtshof die Entscheidung bestätigt.

 

Nebensatz eines Paragraphen verstößt gegen Europäisches Recht

Wie schmal die Grenze zwischen Recht und Unrecht manchmal sein kann, zeigt das Urteil des Europäischen Gerichtshofes noch einmal sehr deutlich. Es beruht auf einem Passus im Versicherungsvertragsgesetz, das zwischen 1995 und 2007 für alle neu abgeschlossenen Kapitallebens- und Rentenversicherungen Gültigkeit hatte. Dort heißt es in §5a „Das Widerspruchsrecht des Versicherungsnehmers erlischt ein Jahr nach Zahlung des ersten Beitrags – egal ob der Versicherungsnehmer über dieses Recht richtig aufgeklärt wurde oder nicht.“ Was von Seiten der Verbraucherschützer schon zum damaligen Zeitpunkt als unzulässig eingestuft wurde, behielt immerhin viele Jahre seine Gültigkeit. Erst im vergangenen Jahr hatte sich ein Versicherungsnehmer diesbezüglich an die zuständigen Gerichte gewandt und seinen Versicherer, die Allianz Lebensversicherung, aufgrund des ungültigen Passus verklagt. Nachdem die Angelegenheit bis vor den Bundesgerichtshof gezogen war, wurde sie von dort direkt an den Europäischen Gerichtshof weitergeleitet. Dieser entschied im Dezember des vergangenen Jahres, dass der benannte Paragraph tatsächlich gegen Europäisches Recht verstoße und Verträge deshalb auch nach Ablauf der einjährigen Frist für ungültig erklärt werden können (C-209/12).

 

Frist für Auflösung des Versicherungsvertrages möglicherweise knapp bemessen

Die Frage nach der nachträglichen Auflösbarkeit von Versicherungsverträgen zur Kapitallebens- und Rentenversicherung ist nach wie vor in der Schwebe, da die endgültige Entscheidung des Bundesgerichtshofes noch aussteht. Trotzdem raten Verbraucherschützer und Versicherungsexperten Versicherungsnehmern dazu, das endgültige Urteil nicht unbedingt abzuwarten, wenn sie im Falle eines positiven Urteils von ihrem Recht Gebrauch machen möchten. Da der Bundesgerichtshof schon einmal grundsätzlich die Zulässigkeit des Einspruches eingeräumt hat, als er den Fall an den Europäischen Gerichtshof weiterleitete, stehen die Chancen zwar sehr gut, dass auch die Entscheidung auf deutschem Rechtsgebiet zum Vorteil der Versicherer ausfallen wird, trotzdem ist davon auszugehen, dass der Bundesgerichtshof seine Entscheidung an eine eher knapp bemessene Frist für den Einspruch knüpfen wird, um langjährige finanzielle Schäden für die Versicherungsbranche zu vermeiden. Kunden sollten also schnell handeln, wenn sie mit dem Gedanken spielen, ihre Versicherung nachträglich abzustoßen. Die starke Kritik, der sich insbesondere die Kapitallebensversicherung in der letzten Zeit in den Medien ausgesetzt sieht, könnte durch dieses Urteil noch einmal neue Nahrung finden.

 

Kapitallebensversicherungen weiter in der Kritik

Über Jahrzehnte hinweg hatte die Kapitallebensversicherung ihren Siegeszug durch die deutschen Vorsorgepläne fortsetzen können. Der Glanz alter Zeiten scheint jedoch inzwischen verblasst zu sein, denn die Kapitallebensversicherung ist in den letzten Monaten zunehmend in die Kritik geraten.

Stein des Anstoßes ist vor allem der sinkende Garantiezins. Machte er die Kapitallebensversicherung bislang noch zu einer ertragreichen und dabei äußerst sicheren Anlagemethode, scheint er sich nun zu einem regelrechten Hemmschuh zu entwickeln. Eine Senkung des Referenzzinssatzes von 1,75 Prozent auf 1,25 Prozent hat die Aktuarvereinigung dem Deutschen Rechnungshof empfohlen und die Kapitallebensversicherung als kapitalbildende Maßnahme einmal mehr rigoros ausgebremst. Auch wenn Bestandskunden derzeit nicht vom sinkenden Garantiezins betroffen sind, könnte das enorm verbraucherfreundliche Urteil des Europäischen Gerichtshofes Viele dazu bewegen, über die Kündigung ihrer Kapitallebensversicherung nachzudenken.

Für Versicherer könnte dies zu Schäden in Milliardenhöhe führen, wenn die neuesten Entwicklungen tatsächlich eine Klagewelle nach sich ziehen. Experten zufolge sollen über 100 Millionen Versicherungsverträge im Bereich Lebens- und Rentenversicherung noch den Passus enthalten, der laut neuestem Urteil gegen Europäisches Recht verstößt. Wie sich diese Entwicklungen auf die Stabilität des Versicherungsmarktes auswirken, bleibt abzuwarten.

Bild: commons.wikimedia.org © Zairon (CC BY-SA 3.0)

Wissen macht reich:  Vertrauliche Börsen-News im MM-Club

Neue Videos:

Marlene Dietrich in "Der blaue Engel" - 1. deutscher Tonfilm: YouTube


Nur für kurze Zeit:
1000 $ Bonus + geschenkt für Kontoeröffnung bei Top-Kryptobörse
Börse 24h
Börsen News

Mein bestes Börsenbuch:

1000 $ Bonus + geschenkt für Kontoeröffnung Top-Kryptobörse

BITCOIN LIVE

Bitcoin + Ethereum sicher kaufen Bitcoin.de
Bitcoin News
Spenden an MMnews
BTC:
1No5Lj1xnqVPzzbaKRk1kDHFn7dRc5E5yu

BCH:
qpusq6m24npccrghf9u9lcnyd0lefvzsr5mh8tkma7 Ethereum:
0x2aa493aAb162f59F03cc74f99cF82d3799eF4CCC

DEXWEB - We Pursue Visions

 

 

Net-Tipps
Top Videos
Videos: Relax-Kanal

Kleinanzeigen:

Italien Spitzen-Balsamico
Original, der Beste, 25 Jahre
https://balsamico.shop/de/

 

WERBEN auf MMnews

 

Aktuelle Presse

Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) würde für eine stabile Regierungsbildung in Thüringen auf das Amt als Ministerpräsident verzichten. "Ich habe gezeigt, dass [ ... ]

Bei israelischen Luftangriffen in der nordsyrischen Region Aleppo sind am Freitagmorgen offenbar etliche syrische Soldaten getötet worden. Laut Angaben der Syrischen Beobachtungsstelle für Menschenrechte [ ... ]

Der tschechische Agrarminister Marek Výborný ruft die EU zu einer Ausweitung der Unterstützung für europäische Landwirte auf. "Diese Zugeständnisse sind erst der Anfang [ ... ]

Polens Ministerpräsident Donald Tusk warnt mit drastischen Worten vor einem drohenden Krieg in Europa. "Ich weiß, es klingt niederschmetternd, vor allem für die jüngere Generation, [ ... ]

Dutzende Verletzte bei Busunglück auf A 44 in NRW

Auf der A 44 bei Werl in NRW hat sich in der Nacht zu Freitag ein schweres Busunglück ereignet. Dutzende Personen sollen dabei verletzt worden sein. Bei dem Unglücksfahrzeug handelte es sich [ ... ]

Die Reform des Bundeswaldgesetzes von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) droht am Widerstand der FDP zu scheitern. "Für sinnvolle, praxistaugliche und unbürokratische [ ... ]

Die Grünen haben von der FDP geforderte Änderungen am Rentenpaket II abgelehnt. "Für künftige Generationen ist beides wichtig - eine verlässliche Rente und eine tragbare Finanzierung", [ ... ]

Haftungsausschluss

Diese Internet-Präsenz wurde sorgfältig erarbeitet. Der Herausgeber übernimmt für eventuelle Nachteile oder Schäden, die aus den aufgeführten Informationen, Empfehlungen oder Hinweisen resultieren, keine Haftung. Der Inhalt dieser Homepage ist ausschließlich zu Informationszwecken bestimmt. Die Informationen sind keine Anlageempfehlungen und stellen in keiner Weise einen Ersatz für professionelle Beratung durch Fachleute dar. Bei Investitionsentscheidungen wenden Sie sich bitte an Ihre Bank, Ihren Vermögensberater oder sonstige zertifizierte Experten.


Für Schäden oder Unannehmlichkeiten, die durch den Gebrauch oder Missbrauch dieser Informationen entstehen, kann der Herausgeber nicht - weder direkt noch indirekt - zur Verantwortung gezogen werden. Der Herausgeber übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen auf seiner Internet-Präsenz.

 

Vorsorglicher Hinweis zu Aussagen über künftige Entwicklungen
Die auf dieser Website zum Ausdruck gebrachten Einschätzungen geben subjektive Meinungen zum Zeitpunkt der Publikation wider und stellen keine anlagebezogene, rechtliche, steuerliche oder betriebswirtschaftliche Empfehlung allgemeiner oder spezifischer Natur dar.

Aufgrund ihrer Art beinhalten Aussagen über künftige Entwicklungen allgemeine und spezifische Risiken und Ungewissheiten; und es besteht die Gefahr, dass Vorhersagen, Prognosen, Projektionen und Ergebnisse, die in zukunftsgerichteten Aussagen beschrieben oder impliziert sind, nicht eintreffen. Wir weisen Sie vorsorglich darauf hin, dass mehrere wichtige Faktoren dazu führen können, dass die Ergebnisse wesentlich von den Plänen, Zielen, Erwartungen, Einschätzungen und Absichten abweichen, die in solchen Aussagen erwähnt sind. Zu diesen Faktoren zählen

(1) Markt- und Zinssatzschwankungen,

(2) die globale Wirtschaftsentwicklung,

(3) die Auswirkungen und Änderungen der fiskalen, monetären, kommerziellen und steuerlichen Politik sowie Währungsschwankungen,

(4) politische und soziale Entwicklungen, einschliesslich Krieg, öffentliche Unruhen, terroristische Aktivitäten,

(5) die Möglichkeit von Devisenkontrollen, Enteignung, Verstaatlichung oder Beschlagnahmung von Vermögenswerten,

(6) die Fähigkeit, genügend Liquidität zu halten, und der Zugang zu den Kapitalmärkten,

(7) operative Faktoren wie Systemfehler, menschliches Versagen,

(8) die Auswirkungen der Änderungen von Gesetzen, Verordnungen oder Rechnungslegungsvorschriften oder -methoden,

Wir weisen Sie vorsorglich darauf hin, dass die oben stehende Liste der wesentlichen Faktoren nicht abschliessend ist.

Weiterverbreitung von Artikeln nur zitatweise mit Link und deutlicher Quellenangabe gestattet.

 

© 2023 MMnews.de

Please publish modules in offcanvas position.