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ARD ZDF kosten 14000 Euro lebenslänglich

ARD-ZDF Beitragsservice: Widerstand ist zwingend nötig. Wer ein Leben lang zum Zahlen verdammt ist, der muss muss bis Lebensende rund 14000 Euro an die öffentlich-rechtlichen Medien-Diktatoren blechen - Zinseszins und Gebührenerhöhungen nicht eingerechnet. Die Klage gegen die TV-Steuer mag zwar schwierig sein, sie lohnt sich am Ende immer. Tipps und Tricks im Umgang mit der GEZwangsabzocke.

 

Von Bernd Höcker

Ich weiß jetzt nicht, wer tatsächlich noch überlegt, ob er gegen den Beitragsbescheid gerichtlich vorgehen soll, weil das ja sooo anstrengend und nervig ist. Eines muss aber jedem klar sein: Es geht dabei nicht nur um eine einmalig zu zahlende Summe die jetzt gerade auf dem Bescheid steht, sondern um lebenslängliches zahlen, wenn man sich nicht wehrt. Ein heute 18-Jähriger würde bei gleichbleibenden Beiträgen bis zu seinem 80sten Geburtstag 13.377,- Euro an die Monopolsender von ARD und ZDF zahlen müssen. Wer älter wird, zahlt schnell über 14000 Euro. Nach Steuern schwer verdientes Geld, für das es einen besseren Verwendungszweck gäbe! Selbst, wer schon ein Verfahren verloren hat, sollte deshalb beim nächst folgenden Bescheid neu zu kämpfen beginnen und dann die richtigen Maßnahmen treffen!

 

In Anbetracht dieser Dimension wundere ich mich, dass trotz meiner Informationsangebote im Internet und in meinen Büchern, Leute mit vollkommen unnötigen Fehlern ihre Verfahren verlieren und bereits den Vollstrecker im Haus haben.

 

Ich kriege ganz oft Emails, in denen mir Fragen gestellt werden, die ich bereits in meinen Büchern explizit beantwortet habe (persönlichen Rechtsrat darf ich ohnehin nicht geben). Insbesondere in dem jetzt im Mai erschienen „Bernds Kampfbüchlein“ habe ich alle Fragen aufgegriffen, die ich in den letzten Monaten geschickt bekommen habe. Die Bücher sind sozusagen der „Bezahlteil“ meiner Web-Seite, in denen zusätzliche Informationen in übersichtlich strukturierter und gegliederter Form zu lesen sind. Dieser „Bezahlteil“ dient dabei einerseits meinem eigenen finanziellen Überleben und andererseits den Lesern, die damit hoffentlich erfolgreiche Ergebnisse erzielen.

 

Erfolgreich gegen den Rundfunkbeitrag 2013: So gelingt die Flucht aus dem System

Nochmal zum Thema „Kämpfen versus Resignieren“: Letzteres ist zwar einfacher (man braucht nichts zu tun außer das, was der Gegner von einem verlangt) und andererseits: Kämpfen erfordert Arbeit, Zeit und Energie. Sich aber in eine ungerechte Situation zwingen zu lassen, führt auf Dauer zu einer Verminderung der inneren Kraft und im schlimmsten Fall zu Depressionen. Oft sind Menschen, die nicht für ihre Sache kämpfen, für andere intuitiv als leichte Beute zu erkennen, was immer neue Angriffe provozieren kann. So entstehen „Opfertypen“. Resignieren, bzw. vor Situationen zu fliehen, kann tatsächlich zu einer schlechten Gewohnheit werden, ebenso demgegenüber, die tapfere und entschlossene Gegenwehr, zu einer guten Gewohnheit werden kann, wenn Ungerechtigkeiten drohen.

 

Beispiel -  Die Klagebegründung von Bernd Höcker:

Hier der Link zur Klagebegründung.

 

 

Verwaltungsgericht Hamburg
Lübeckertordamm 4

20099 Hamburg

Hamburg, 9. Juli 2014

Höcker ./. NDR
Az 10 K xxxx/14

Sehr geehrte Damen und Herren,

 beiliegend sende ich Ihnen meine Klagebegründung sowie alle weiteren erforderlichen Unterlagen.

Mit der Anwendung der §§ 6 Abs. 1 sowie 87a Abs. 2 und 3 VwGO bin ich einverstanden.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Höcker

 

 

 

 

Vorab per Fax: (040) 4 28 43 - 7219

Verwaltungsgericht Hamburg
Lübeckertordamm 4

20099 Hamburg

 

 9. Juli 2014

 

 

 

Klagebegründung

Aktenzeichen 10 K xxxx /14
Höcker ./. NDR

 

 

Die angefochtenen Bescheide verletzen mich in meinen Rechten.

 

I.

Verstoß gegen das Sozialstaatsprinzip

Da das Gesetz keine Befreiung wegen geringen Einkommens vorsieht, verstößt es gegen das Sozialstaatsprinzip der Art. 20 Abs. 1 GG und Art. 28 Abs. 1 Satz 1. Nach der Umstellung auf den geräteunabhängigen Rundfunkbeitrag kann jemand mit einem Arbeits-Einkommen, das unter dem Existenzminimum liegt, nicht mehr der Zahlungspflicht entkommen. Auch nicht dadurch, dass er auf Medien ganz verzichtet. Selbst dann, wenn das Arbeitseinkommen knapp über dem Existenzminimum liegt, wäre der Erwerb selbst gewählter Medien (z.B. Presse oder Musik) nicht mehr mit dem vorhandenen Medienbudget möglich, wenn der Rundfunkbeitrag zwangsweise zu entrichten ist und diesen Etat bis zum letzten Cent auffrisst.

Befreit werden kann nur noch, wer ganz bestimmte staatliche Leistungen erhält. Studenten ohne BAFöG oder Selbstständige ohne Einkommen könnten sich dann nur noch auf die sog. Härtefallregelung des § 4 Abs. 6 RBStV berufen. Eine entsprechende „Härtefallregelung“ im damaligen Rundfunkgebührenstaatsvertrag (§ 6 Abs. 3 RfGebStV) war aber bereits eine Farce, weil ...(Zitat):

"... sich die GEZ weigert, die Bestimmungen des Absatzes 3 tatsächlich anzuerkennen und dafür konkrete Einzelfallprüfungen vorzunehmen. In Nordrhein-Westfalen ist nur ein einziger Fall bekannt, der von der GEZ als Härtefall primär anerkannt wurde.", so die Abgeordnete Inge Howe, MdL Nordrhein-Westfalen, bei einer Anhörung im brandenburgischen Landtag am 9.11.06. Also ein Mal innerhalb von eineinhalb Jahren im größten deutschen Bundesland!

Ein Kommentar von Doris Gabel vom Hessischen Rundfunk (HR), Eckhard Ohliger von der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) und Klaus Siekmann vom Norddeutschen Rundfunk (NDR), der im Internet auf der Seite der Kieler Staatskanzlei nachlesbar war, machte klar, was gemeint war. Auszug: "Die Behauptung und gegebenenfalls der Nachweis, nicht über genügend finanzielle Mittel zu verfügen, ist nicht allein ausreichend, um einen besonderen Härtefall zu begründen."  - Im Beck’schen „Kommentar zum Rundfunkrecht“ schreiben Andreas Gall vom BR und Klaus Siekmann vom NDR sinngemäß gleiches nur sehr viel ausführlicher (nachzulesen: Beck’scher Kommentar Rundfunkrecht, 2008 zu § 6 RfGebStV, Rn 50 ff). Dieses umfangreiche, und von vielen Gerichten genutzte Kommentarstandardwerk ist bekanntlich fest in den Händen von GEZ-Juristen, die eine für sie genehme Auslegung in die Paragrafen hineininterpretieren und auf diese Weise auch die Rechtsprechung der Gerichte entsprechend lenken - was wiederum in die nächste Kommentar-Auflage einfließen kann.

Es scheint im Übrigen auch so zu sein, dass die Regelung zur Beitragsbefreiung lediglich ein versehentlicher „Unfall“ bei der Gesetzgebung war, der schnellstens zu korrigieren ist. Ich hatte am 7. Februar 2012 an meine Bundesvorsitzende geschrieben und mich über das Abstimmungsverhalten meiner Partei, der CDU, bei ihr beschwert. Einige Zeit später, am 7. September 2012, erhielt ich auf Weisung meiner Vorsitzenden vom Medienpolitischen Sprecher der Hamburger CDU, Andreas Wankum, eine Antwort, in der er folgende Behauptung aufstellte:

„Insbesondere stellen Sie in Ihrer Mail auf soziale Ungerechtigkeit ab. Nach wie vor gibt es aber die Möglichkeit der Rundfunkgebührenbefreiung aus finanziellen Gründen. Insgesamt dürften durch die Umstellung der GEZ-Gebühren die unteren Einkommensschichten mit der Haushaltsabgabe besser gestellt sein.“

Dies ist wie beschrieben falsch. Da Herr Wankum dafür zuständig war, seine Fraktionskollegen vor einer Abstimmung über das neue Vertragswerk fachgerecht zu beraten, wird er die Fraktion mit dieser unrichtigen Feststellung zu einem Abstimmungsverhalten gebracht haben, das ohne diese Falschberatung sicherlich anders ausgefallen wäre.

Es muss noch einmal betont werden: Früher konnte man durch die Entsorgung aller Rundfunkgeräte der Gebühr entkommen, was schon als solches dem Grundgesetz nicht genüge getan hatte, weil dadurch die Rechte des Bürgers nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1, 2. Halbsatz GG beschädigt wurden. Heute gibt es aber überhaupt keine Chance mehr für Geringverdiener. Das Geld für den sog. Beitragsservice muss man sich sprichwörtlich „aus den Rippen schneiden“.

Um einem möglichen Gegenargument des Beklagten bereits zuvorzukommen: Es ist auch eine Aufstockung auf Hartz IV für Selbstständige in der Praxis unmöglich. Mit einem stark schwankenden Einkommen braucht man so einen Antrag erst gar nicht zu stellen. Bei Selbstständigen gibt es i.d.R. auch „Vermögen“, das Hartz-IV-Leistungen ausschließt. Bei mir sind es etwa die Bücher, die im Lager meiner Verlagsauslieferung liegen und darauf warten, bestellt zu werden. Ich habe daher auch keine Befreiung beantragt, sondern ich zweifle die Rechtmäßigkeit der vorhandenen Befreiungsregeln generell an.

Die Behauptung des Beklagten, dass es sozial gerecht sei, wenn „jedermann gleichermaßen hinzugezogen“ wird, stimmt in dieser Weise zumindest nicht, wie die Lasten des Rundfunkbeitrags verteilt werden: Der Mittellose ohne Rundfunkgeräte zahlt nämlich die exakt gleiche Summe wie der Multimillionär, der in seiner 40-Zimmer-Villa in jedem Raum ein Multimediacenter betreibt. Dieses Prinzip ist so, wie wenn alle Bürger gleichermaßen 1.000 Euro Steuer im Monat zahlen müssten. So ein Prinzip hat überhaupt gar nichts mit dem Sozialstaatsprinzip zu tun! Es ist ärgerlich, solche Argumente lesen zu müssen, zumal auch die Juristen des Beklagte genau wissen, was das Sozialstaatsprinzip bedeutet und wie wichtig es für unser demokratisches System ist.

 

 

II.

Verstöße gegen den Rundfunkstaatsvertrag

Ich hatte bereits in meinem Widerspruch darauf hingewiesen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk in mehreren Fällen gegen den Rundfunkstaatsvertrag verstößt und entsprechende Beispiele angeführt. Aus diesen Beispielen geht hervor, dass von ARD und ZDF u.a. sowohl Tatsachen auf den Kopf gestellt werden, Kommentare und Meinungen nicht von der Berichterstattung getrennt werden, religiöse Überzeugungen in beleidigender Art und Weise lächerlich gemacht werden, Beiträge gesendet werden, die dem Zusammenhalt der Bevölkerung diametral entgegenstehen und dazu beitragen, dass bestimmte Bevölkerungsgruppen von anderen verachtet werden.

Der Beklagte schreibt zu diesen Beschuldigungen im vorletzten Absatz auf der Seite 2 seines Widerspruchsbescheides: "Die Anforderung an die Berichterstattung richtet sich nicht an einzelne Sendungen, sondern an das Gesamtprogramm.“ Das ist so, wie wenn ein betrunkener Autofahrer dem Polizisten sagt, dass er in der Gesamtschau meistens nüchtern fährt und deshalb für eine einzelne Verfehlung nicht belangt werden dürfe. - Wie anders, als durch die Analyse einzelner Sendungen können denn sonst Verstöße ermittelt werden?

Ich hatte meinem Widerspruch eine Unterlassungsverpflichtungserklärung beigelegt und angeboten, angemessene Beiträge zu entrichten, wenn derartige Verstöße künftig unterbleiben. Diese Erklärung wurde ignoriert, sodass damit zu rechnen ist, dass auch künftig derart leichtfertig mit den Regelungen des RfStV umgegangen wird und weitere Rechtsbrüche zu erwarten sind, an denen ich und andere Bürger Schaden nehmen.

 

 

Hier nun einige der Rechtsverstöße zusammengefasst:

 

1) In der ZDF-Sendung „Frontal 21“ vom 4.8.2009 wurden die beiden Studentinnen einer Bibelschule, Rita Stumpp (26) und Anita Grünwald (24) mit Selbstmordattentätern auf eine Stufe gestellt. Nachzulesen ist dies mit einem kritischen Kommentar u.a. bei:

 http://www.bibubek-baden.de/html/aktuell.php?seite=ZDF0Sendung0verleumdete0christlicher0Mission0

Die beiden jungen Frauen waren im Jemen in einem Krankenhaus beschäftigt und wurden während eines Ausfluges ermordet. Sie waren in diesem verarmten Land, um den Menschen dort zu helfen und sie wurden vermutlich ermordet, weil sie helfen wollten. Ihr Lohn für ihre Arbeit war die Freude und Dankbarkeit der Patienten, denen sie geholfen hatten. - Bei Selbstmordattentätern ist es bekanntlich anders: Selbstmordattentäter wollen verstümmeln, morden und zerstören. Als Lohn erhoffen sie sich 72 Jungfrauen, die ihnen in einem „Paradies“ zu Diensten sind. (Google: „72 Jungfrauen“). Das, was die beiden Bibelschülerinnen machten, war gelebte Liebe im Zeichen des Kreuzes. Das, was Selbstmordattentäter tun, ist gelebter Hass im Zeichen des auf den Kopf gestellten Kreuzes. Der Sender hatte es trotz massiver Beschwerden nicht für nötig befunden, sich für seine Entgleisung zu entschuldigen. Im Gegenteil, dieser unsägliche Vergleich wurde von der ARD übernommen und trotzig wiederholt! Dies verstößt gegen § 3 Abs. 1, § 10 Abs. 1 und gegen § 11 Abs. 1 und 2 RfStV.

Der lapidare Kommentar des Beklagten zu diesen Vorhaltungen: „Ihren Erklärungen kann entnommen werden, dass die Inhalte der Sendung weder Ihren Überzeugungen noch Ihrem Geschmack entsprachen...“ Diese Haltung zeugt von Respektlosigkeit gegenüber dem Gesetz und davon, dass der Beklagte keine Verantwortung für seine Beiträge übernehmen will. Es geht hier nicht um Geschmack o.ä., sondern um einen sehr bedeutsamen Rechtsbruch! Noch immer sind aus der entführten Reisegruppe, der auch Rita Stumpp und Anita Grünwald angehörten, drei Personen verschollen. Es sind Johannes und Sabine Hentschel und ihr Sohn Simon. Es ist nun zu befürchten, dass auch sie vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk als „Selbstmordattentäter“ beschimpft werden, wenn diese Sender irgendwann einmal wieder über den Fall berichten.

 

2) Ich werde wegen meines Glaubens vom ZDF beleidigt und der Lächerlichkeit preisgegeben. Die Zuschauer werden dazu ermuntert, mich mit meinem Glauben zu verachten. Ein Beispiel dazu: Die ZDF-Sendereihe „Götter wie wir“ ist eine einzige Beleidigung gläubiger Juden, Christen und anderer Gott-gläubiger Menschen. Gott wird darin als übergewichtiger blöder Trottel dargestellt, der seine Brille verlegt hat u.s.w..

Die wesentlichen, ausführlichen Beispiele wurden bereits aus dem Netz genommen, nachdem ich auf meiner Webseite (in meinem ersten Widerspruch) einen Link darauf gesetzt hatte. Es sind praktisch nur noch relativ „harmlose“ Trailer bei Youtube online. So wie ich gelesen habe, gibt es die Sendungen aber noch auf DVD im Handel.

Was müssen dieser Darstellung nach Menschen, die an Gott glauben, für dämliche Hohlköpfe sein, wenn sie auch noch zu so Jemanden aufschauen und beten, der mit sich selbst nicht richtig klar kommt? Die Sendungen schmälern das Ansehen derer in der Bevölkerung, die an Gott glauben - und damit auch mein Ansehen!

Junge Menschen werden sich gar nicht erst Gott zuwenden, sondern es cool finden, Juden und Christen wegen ihres Glaubens zu verspotten. Solche Diffamierungen sind oft schon die Türöffner für Verfolgung, Demütigung und Vertreibung, wie dies in verschiedenen Gegenden bereits Wirklichkeit geworden ist. Daher fühle ich mich von derartigen Sendungen nicht nur angefeindet sondern letztlich auch bedroht. Gemäß RfStV haben die öffentlich-rechtlichen Sender die Würde und die religiösen Überzeugungen der Menschen zu achten und diese nicht niederzumachen und der Lächerlichkeit preiszugeben.

Man stelle sich einmal vor, das ZDF hätte statt Gott und Jesus die Protagonisten Allah und Mohamed verwendet und diese auf die gleiche Art und Weise lächerlich gemacht! Dann wäre das sogar nach § 166 Abs. 1 und 2 StGB eine Straftat gewesen, denn wenn die Beleidigung oder Beschimpfung „geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören“, ist eine Haftstrafe von bis zu drei Jahren angedroht. Das bedeutet zwar - zynisch betrachtet - im Umkehrschluss, dass man nach dem Strafgesetzbuch den Glauben von Christen und Juden ungestraft beleidigen darf, weil von ihnen keine friedensstörenden Reaktionen zu erwarten sind. Im Gegensatz dazu, wo weltweit z.B. nach den Veröffentlichungen der Mohamed-Karikaturen ein Aufstand der Muslime mit vielen Toten und Verletzten losbrach. Auch wenn die Abwertung des christlich-jüdischen Glaubens offensichtlich keine strafrechtlichen Folgen hat - nach dem Rundfunkstaatsvertrag sind solche verächtlichen Sendungen dennoch rechtswidrig und das muss Folgen haben!

Der Beklagte schreibt, dass ich ja nicht gezwungen werde, Sendungen zu sehen. - Aber selbst, wenn ich diese Sendungen nicht ansehe, habe ich die erwähnten Nachteile: Andere werden abfällig über mich denken, wenn ich mich zu Gott bekenne. Der nächste Schritt wären Tätlichkeiten gegen Juden und Christen. Das ist geschichtlich belegt. Solche Verunglimpfungen von Seiten öffentlich-rechtlicher Sender laden jedermann dazu ein, sich an solchen Beleidigungen auch noch selber zu beteiligen.

Andere Länder und Völker beneiden uns um unsere tolerante und von gegenseitigem Respekt geprägte jüdisch-christliche Kultur. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk setzt gerade an den Grundpfeilern an, um diese Kultur zu diskreditieren und zu unterminieren. Das ist nicht hinnehmbar!

Auf der Internetplattform cxflyer.com ist eine Petition gegen die Sendung „Götter wie wir“ veröffentlicht, die von 37.879 Personen unterschrieben wurde. Was sollen wir Bürger denn noch alles tun und machen, um derartige Sendungen zu verhindern oder zumindest nicht finanzieren zu müssen? Wir werden doch zur Beitragsverweigerung geradezu genötigt, wenn wir uns nicht mitschuldig machen wollen!

Interessante und vielsagende Reaktion des Beklagten auf meine diesbezüglichen Vorhaltungen: nämlich keine Reaktion. Der Beklagte geht darauf mit keinem Wort ein. Zumindest bestreitet der Beklagte weder Inhalt noch Form dieser Sendungen. Ich gehe daher davon aus, dass wir diese Tatsachen somit als unstreitig festhalten können.

Es ist in der Tat auch dann kein „Vorteil“, wenn man die Sendungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht konsumiert. Denn die Behauptung der Marketingstrategen der Öffentlich-Rechtlichen ist falsch, dass der gesellschaftliche Zusammenhalt sowohl durch gucken als auch durch nicht gucken gefördert würde. Der bestehende Nachteil ergibt sich vielmehr aus den negativen Tendenzen bestimmter Sendungen, die dem gesellschaftlichem Zusammenhalt entgegenstehen und unsere Werte direkt an ihren Wurzeln angreifen.

 

 

III.

Sonstiges

 

1) Obwohl mehrere hochrangige Experten den neuen Rundfunkbeitrag als eine (unzulässige) Steuer klassifizieren, haben die Gerichte bisher die Auffassung vertreten, dass dies nicht so sei. Daher ist eine weitere Vertiefung des Themas hier wohl vermutlich auch nicht sehr erfolgversprechend. Ich wundere mich aber über das Argument, das der Beklagte in seinem Widerspruchsbescheid auf der letzten Seite vorbringt: „Der Rundfunkbeitrag ist daher insbesondere keine Steuer, zumal eine Finanzierung aus staatlichen Haushalten mit dem Gebot der Staatsferne nicht zu vereinbaren wäre.“ Das ist etwa so, wie wenn jemand mit gezogener Pistole in ein Juweliergeschäft geht, sich die Taschen mit Uhren und Schmuck füllt und dann später vor Gericht behauptet, das könne per Definition gar kein Raubüberfall gewesen sein, weil Raubüberfälle gar nicht erlaubt sind. Es ist für mich erschütternd, mit welch haarsträubenden Argumenten man in diesem Lande zum Erfolg kommt, wenn man nur „Öffentlich-Rechtlicher Rundfunk“ heißt! Für mich sind jedenfalls die Rechtsgutachten von Prof. Dr. Thomas Koblenzer, Prof. Dr. Christoph Degenhart und Dr. Anna Terschüren überzeugender...

 

2) Der öffentlich-rechtliche Rundfunk bringt regelmäßig sachlich dargestellte Meldungen, in denen sog. „Unwörter“ vorgestellt werden. Diese sog. Unwörter sind Wörter, die man nicht mehr sagen, schreiben oder denken darf (ein Beispiel war „Gutmensch“). Es erinnert an George Orwells „1984“, in denen Begriffe, die unliebsam waren, „vaporisiert“ wurden, also ganz und gar von der Welt verschwinden sollten. Die Meldung im Rundfunk lautet leider nicht etwa „unserer Meinung nach und der von vier ehemaligen Sozialkundestudenten, sollte das Wort Gutmensch nicht mehr verwendet werden“, sondern „Unwort des Jahres lautet Gutmensch“. Hier werden Meinung und Tatsachen nicht mehr getrennt, wie dies nach dem Gesetz vorgeschrieben ist.

 

 

 

 

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk unterminiert grundlegende demokratische Rechte und schadet mir auch dann, wenn ich die Angebote der Anstalten konsequent meide. Ich bin daher nicht bereit, mich an einem solchen öffentlich-rechtlichen Rundfunksystem zu beteiligen. Finanziell könnte ich mir das auch gar nicht leisten. Ich werde stattdessen weiterhin die Rechtsbrüche und moralischen Vergehen der Sender sowie deren Verwaltungen erforschen und beschreiben.

 

Ich bitte das Gericht, antragsgemäß zu entscheiden.

 

Das gesamte Verfahren wird in einem Blog auf meiner Webseite unter folgender Adresse dokumentiert:

www.gez-abschaffen.de/kampf-gegen-den-beitragsbescheid.htm

 (Unterschrift)

Bernd Höcker

 

Hier der Link zur Klagebegründung.

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