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Affäre Steinbrück: Bilderberger als Kanzler?

Steinbrück weist Kritik an seinen bezahlten Vorträgen vor Bankern als „absurd“ und „dämlich“ zurück. Die Idee des „gläsernen Abgeordneten“ lehnt er ab: „Ich glaube, dass es Transparenz nur in Diktaturen gibt“. -  Die Frage, was Steinbrück letztes Jahr bei den Bilderbergern machte, bleibt unbeanwortet.

 

Die CDU zweifelt die Glaubwürdigkeit von SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück an. "Wer mit einem Anti-Banken-Wahlkampf ins wichtigste politische Amt gelangen will, sich zugleich aber von dieser Branche für Vorträge teuer bezahlen lässt, muss sich Fragen nach der eigenen Glaubwürdigkeit gefallen lassen", sagte CDU-Generalsekretär Hermann Gröhe der "Welt" (Montag). "SPD-Hinweise auf die allgemeinen Verhaltensregeln für Abgeordnete greifen da zu kurz." Der Verweis des Kandidaten, vollständige Transparenz gebe es nur in Diktaturen, "macht seinen Fehlstart offenkundig".
 

Steinbrück:Transparenz gibt es nur in Diktaturen
Steinbrück hat Kritik an seinen bezahlten Vorträgen vor Bankern als „absurd“ und „dämlich“ zurückgewiesen. Die Teilnehmer würden bestätigen können, „dass ich alles andere als ein Knecht des Kapitals gewesen bin“, sagte der frühere Finanzminister am Samstag im Deutschlandfunk. Er habe sich bei der Offenlegung seiner Nebentätigkeiten „lupenrein“ verhalten. Steinbrück bekräftigte zwar seine Forderung nach einer weiteren Verschärfung der Transparenzrichtlinien für Parlamentarier, lehnte die Idee des „gläsernen Abgeordneten“ aber ab. „Ich glaube, dass es Transparenz nur in Diktaturen gibt“, sagte er.

Grünenpolitiker Giegold nennt Steinbrück "Diener des Kapitals"

Als erster prominenter Grünenpolitiker hat der Europa-Abgeordnete Sven Giegold die Vortragstätigkeit des künftigen SPD-Kanzlerkandidaten Peer Steinbrück kritisiert. „Gegen einzelne Vorträge habe ich nichts“, sagte Giegold der Berliner Zeitung (Montagsausgabe). „Mir macht aber Angst, dass Steinbrück blind für die Demokratiegefahr dahinter ist“. Durch die Einladungen finanzstarker Institutionen werde „ein Diskussionsraum zwischen Politik und Wirtschaft geschaffen“, gegen den es kein Gegengewicht gebe.

Der Grünen-Politiker: „Bei solchen Treffen treten in aller Regel keine Verbraucherschützer oder andere Kritiker auf.“ Giegold warf Steinbrück vor, er sei „vielleicht kein Knecht“ des Kapitals, aber als Finanzminister der großen Koalition habe „er ihm gut gedient“. So habe er bei der Bankenrettung den Allianz-Konzern vor Verlusten bewahrt und sie „den Steuerzahlern aufgebürdet“.


Steinbrück und die Bankenlobby
Der designierte SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück pflegte eine größere Nähe zu Bankenlobbyisten und einer Wirtschaftskanzlei als bisher bekannt. Diese durften in seiner Zeit als Bundesfinanzminister die Gründung einer halbstaatlichen Beratungsfirma für Public-Private-Partnership-Modelle vorbereiten – später hielt Steinbrück bei einigen der beteiligten Firmen bezahlte Vorträge. Das berichtet der SPIEGEL in seiner neuen Ausgabe.

Die Lobbyorganisation Initiative Finanzstandort Deutschland erarbeitete 2007 das Konzept für diese Beratungsfirma (ÖPP Deutschland AG), das Rechtsgutachten lieferte die Wirtschaftskanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer; Steinbrück stimmte dem Konzept zu, das Finanzministerium beteiligte sich später mit rund 50 Prozent an der ÖPP Deutschland AG.
 
Nach seinem Ausscheiden aus dem Ministerium trat Steinbrück sowohl bei Freshfields Bruckhaus Deringer als auch bei mehreren beteiligten Finanzinstituten wie der Deutschen Bank und der Landesbank Hessen-Thüringen als Redner auf – vergütet mit jeweils mindestens 7000 Euro.
 
Auch von der Automatenwirtschaft, die Lobbyarbeit für Spielcasinos betreibt, ließ sich Steinbrück engagieren. Im Herbst 2010 trat er bei Feierlichkeiten zum 20-jährigen Jubiläum des "Forums für Automatenunternehmer in Europa" auf. Auf der Liste seiner Nebentätigkeiten ist als Auftraggeber nur eine Forum Marketing-Service GmbH in Berlin genannt; sie gehört der Automatenwirtschaft.
 
Derweil hat die Bundestagsverwaltung einen Vorschlag zur Veröffentlichung der Nebentätigkeiten von Abgeordneten erarbeitet: die bisher dreistufige Anzeigepflicht um sieben Stufen zu ergänzen. Die Abgeordneten müssten dann auch Honorare von mehr als 100.000 oder 150.000 Euro gesondert ausweisen. Bislang gilt eine – umstrittene – Obergrenze von 7000 Euro. Ein Abgeordneter kann von einem Auftraggeber wesentlich mehr erhalten, ohne dies öffentlich zu machen.
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