Gangsta-Rapper Bushido verfügt ebenfalls über Generalvollmacht.
Der Berliner Geschäftsmann Arafat Abou-Chaker hat dem prominenten Rapper Bushido bereits vor über zwei Jahren eine Generalvollmacht ausgestellt. Das berichtet die Wochenzeitung DIE ZEIT in ihrer aktuellen Ausgabe. Bisher war nur bekannt, dass Bushido seinem Geschäftspartner Abou-Chaker eine solche Vollmacht eingeräumt hat.
"Es gibt eine zweite Vollmacht", sagte Arafat Abou-Chaker der ZEIT. "Und darin räume ich Bushido dieselben Rechte ein wie er mir." Sein Notar bestätigte diese Angaben; das Dokument sei am 9. März 2011 unterzeichnet worden, es handle sich ebenfalls um eine Generalvollmacht. Im April hatte der "Stern" von der Generalvollmacht zugunsten Arafat Abou-Chakers berichtet, die am 22. Dezember 2010 unterschrieben worden war, was Spekulationen über eine einseitige Abhängigkeit des Gangsta-Rappers befördert hatte.
"Diese Vollmachten", sagte Arafat Abou-Chaker der ZEIT, "wurden nur ausgestellt, damit einer von uns im Namen beider geschäftliche Abschlüsse machen kann, falls der andere nicht anwesend ist." Zwischen ihm und Bushido sei klar geregelt, dass die Dokumente ausschließlich bei gemeinsamen Immobilienprojekten und nicht ohne Anordnung des jeweils Anderen im Einzelfall zur Anwendung kommen.
Arafat Abou-Chaker und Bushido, der bürgerlich Anis Ferchichi heißt, hatten 2010 gemeinsam eine Wohnsiedlung am Rande Berlins erworben. "Weil das eine denkmalgeschützte Anlage ist, gab es einen Steuervorteil, wenn wir noch im gleichen Jahr unterschreiben", sagte Abou-Chaker der ZEIT. Bushido habe für den Zeitpunkt der Unterzeichnung eine Reise auf die Malediven geplant. Deshalb habe der Notar eine Generalvollmacht vorgeschlagen. Diese Vollmacht zugunsten Arafats kam zum Einsatz. "Es hätte aber genauso gut sein können, dass die Vollmacht für Bushido im weiteren Verlauf gebraucht worden wäre", so Arafat Abou-Chaker.