Trike – das schnell Dreirad für große Männer. Als zumeist offenes und motorisiertes Kraftfahrzeug ist das Trike mit zwei Hinterrädern und einem Vorderrad ausgestattet.
Daher ähnelt es von vorne betrachtet auf den ersten Blick sehr häufig einem Chopper. Trikes im Sinne eines dreirädrigen Kraftfahrzeugs waren bereits seit der Erfindung des Automobils bekannt. In geschlossener Form dienten sie zunächst in erster Linie als Transportfahrzeug. Erst 1979 entwickelte Dietrich Fecht das mittlerweile bei Motorradfreunden sehr beliebte Chopper-Trike. Seitdem werden diese Gefährte oftmals dem herkömmlichen Motorrad vorgezogen.
Der Trend steigt
Der Grund für die Beleibtheit der Trikes ist recht schnell erläutert. Denn im Vergleich zu einem Motorrad besitzen die motorisierten Dreiräder einen enorm höheren Sitz- und Fahrkomfort. Durch das zusätzliche Rad an der Hinterachse bieten sie zudem eine erhöhte Sicherheit im Straßenverkehr und mehr Stabilität, besonders bei schneller Geschwindigkeit. Nicht zuletzt offenbart ein Trike nach außen hin ein ganz besonderes Lebensgefühl. Sie vereinen den rauen Charme einer Harley Davidson mit lässiger Eleganz. Daher sind diese Gefährte insbesondere für Individualisten interessant – denn wer Trike fährt, fällt auf. Die Vielfalt an Modellen erweist sich mittlerweile als sehr hoch, so dass für jeden noch so außergewöhnlichen Geschmack das passende Trike auf dem Automarkt vorhanden ist. Ein erster Überblick kann sich hier verschafft werden.
Fahrerlaubnis und Versicherung
Um ein Trike fahren zu können, ist eine Fahrerlaubnis der Klasse B erforderlich. Die Trikes, welche es höchstens auf eine Geschwindigkeit von 45 Stundenkilometern bringen und dabei einen Hubraum von maximal 50 ccm besitzen, können bereits von Jugendlichen ab 16 Jahren mit einem Führerschein der Klasse S geführt werden. Kinder dürfen erst ab einem Alter von 12 in einem Beisitzer mitfahren. Wie beim Motorrad auch, besteht beim Fahren des Trikes zudem Helmpflicht. Bei der Versicherung besitzt man dabei als Trikeführer die freie Wahl, ob das Fahrzeug als Motorrad oder als offener Personenkraftwagen eingetragen werden soll.