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Achtung: Staat hört mit

Polizeiliche Überwachungsmaßnahmen in Deutschland: Anstieg um 65 Prozent seit 2000 - Nachrichtendienste und Verfassungsschutz nutzen das Instrument der Telefon- und Email-Überwachung in Deutschland allerdings wenig.



Deutsche Strafverfolgungsbehörden setzen verstärkt auf die „Telekommunikationsüberwachung“ (TKÜ) als Ermittlungsmethode bei Straftaten. Das berichtet die in Berlin erscheinende „Welt am Sonntag“ unter Berufung auf Statistiken des Bundesjustizministeriums. Die „Welt“ hat die alljährlich veröffentlichten Zahlen zu TKÜ-Maßnahmen im Zeitraum von 2000 bis 2011 ausgewertet. Aktuelle Zahlen für 2012 liegen bislang noch nicht vor.  

Demnach stieg die Zahl der Ermittlungsverfahren, in denen TKÜ-Maßnahmen gegen Verdächtige eingesetzt wurden, bundesweit seit dem Jahr 2000 um rund 65 Prozent an. Im Jahr 2011 beantragten deutsche Staatsanwälte in 5516 Strafverfahren, Telefonate abhören, E-Mails und SMS mitlesen und Briefe öffnen zu dürfen. Im Jahr 2000 war das nur in 3353 Strafverfahren der Fall. Insgesamt griffen Strafverfolger in dem Elf-Jahres-Zeitraum in 56.400 Strafverfahren auf Abhöraktionen zurück.

Die deutschen Nachrichtendienste allerdings setzen laut „Welt“ im Vergleich zur Polizei eher in geringem Umfang auf diese Überwachungsmaßnahmen. So wurden im Jahr 2011 lediglich 156 Mal die Überwachung von verdächtigen Extremisten, Terroristen oder Spionen durch den Bundesnachrichtendienst (BND), das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und den Militärischen Abschirmdienst (MAD) im Rahmen der „G-10-Regelung“ genehmigt.

Die Landesämter für Verfassungsschutz hingegen unterliegen eigenen „Ausführungsgesetzen“ bei geheimen Überwachungsmaßnahmen und legen ihre Zahlen nur in Einzelfällen offen. Der nordrhein-westfälische Verfassungsschutz sagte der „Welt am Sonntag" auf Anfrage, zwischen 2009 und 2011 habe die Behörde insgesamt  23 Mal Überwachungsmaßnahmen gegen Rechts- und Linksextremisten sowie Islamisten angewendet. In Bayern gab der Verfassungsschutz an, die Zahl der Abhörmaßnahmen liege pro Jahr im unteren zweistelligen Bereich.

In einigen Bundesländern überwachen Polizei und Staatsanwaltschaften offenbar besonders häufig die Telekommunikation von Verdächtigen. Beispielsweise setzte die Polizei in Bayern im Jahr 2011 in insgesamt 1316 Verfahren die TKÜ ein. Bei den Abhörmaßnahmen pro Kopf liegt Bayern mit 10,45 Maßnahmen pro 100.000 Einwohner auf Platz zwei hinter dem Spitzenreiter Hamburg. Die Hansestadt zählte insgesamt 201 Verfahren, woraus sich eine Pro-Kopf-Quote von 11,17 ergibt. Schlusslicht bei den Pro-Kopf-Zahlen ist Nordrhein-Westfalen mit 2,51 TKÜ-Maßnahmen pro 100.000 Einwohner. Vorletzter ist Berlin mit einem Wert von 4,31.

Die TKÜ-Maßnahmen werden bei einer Vielzahl von Straftaten als Ermittlungswerkzeug eingesetzt. Am häufigsten vertreten sind Verfahren im Bereich der Drogenkriminalität, des Bandendiebstahls, Raubs und der Erpressung. Aber auch in Fälle von Mord, Subventionsbetrug, Vergewaltigung und Völkermord werden Telefone gezielt angezapft und E-Mails mitgelesen.

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