
Zugleich verlangte er umfassende Nachbesserungen an den bestehenden deutschen Vorschriften. Der Hamburger Justizsenator brachte etwa eine gesetzliche Auskunftspflicht der sozialen Netzwerke beim Verdacht auf Straftaten, ähnlich wie bei Telekommunikationsanbietern, ins Spiel. "Wir wollen Verweise auf Rechtshilfegesuche ins Ausland nicht länger als Antwort akzeptieren, wenn die Staatsanwaltschaft eine Auskunft braucht", sagte Steffen. Dazu gehöre auch, dass sich die Zustellungsbevollmächtigten der Netzwerke nicht nur um strafrechtliche sondern auch um zivilrechtliche Streitigkeiten kümmern müssen, so der Grünen-Politiker weiter. Der FDP-Digitalpolitiker Manuel Höferlin hält das NetzDG für überflüssig und sprach von einem "Gesetz für die Tonne". "Letztlich ist es nicht akzeptabel, dass einer gefühlten Verrohung in den sozialen Medien auf Kosten der Meinungsfreiheit entgegenwirkt werden soll", sagte Höferlin dem "Handelsblatt". Denn strafbare Inhalte ließen sich auch ohne NetzDG rechtlich wirksam bekämpfen. Etwa mit den Systemen der regulierten Selbstregulierung beim Jugendmedienschutz und in anderen Bereichen, die dort erfolgreich etabliert worden seien, so der FDP-Politiker weiter. "Solche Lösungen sollten auch bezogen auf soziale Netzwerke diskutiert werden", sagte Höferlin .
Foto: Hamburgische Bürgerschaft, über dts Nachrichtenagentur