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Beim Erwerb von selbstgenutzten Eigentumswohnungen lautet das Ranking der zehn teuersten kreisfreien Großstädte: München, Stuttgart, Frankfurt am Main, Köln, Düsseldorf, Hamburg, Münster, Rosenheim, Freiburg im Breisgau und Ingolstadt. Doch in den Bundesländern Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen ist es bereits jetzt gängige Praxis, dass sich Käufer und Verkäufer die Maklergebühren teilen. Lediglich für Hamburg und Hessen würde der aktuelle Gesetzentwurf eine Verbesserung bedeuten. "In fast allen überhitzen Wohnungsmärkten werden die Maklerkosten bereits heute hälftig geteilt", kritisierte Chris Kühn, Sprecher für Bau- und Wohnungspolitik der Grünen im Bundestag. "Die Entlastungswirkung für die Hauskäuferinnen und Hauskäufer durch die Reform der Maklerkosten ist gleich Null." Der Bundesregierung fehle es am politischen Willen, bei der Maklercourtage etwas Substantielles im Interesse der Verbraucher zu ändern. Ursprünglich hatte der Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums noch das Bestellerprinzip beim Erwerb von Wohnimmobilien vorgesehen. Damit hätte nur noch derjenige den Makler bezahlen müssen, der ihn für den Kauf oder Verkauf von Wohnimmobilien auch beauftragt hat.
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