AKTUELLE PRESSE  |  WIRTSCHAFT  |  POLITIK  |  BÖRSE  |  GOLD  |  KRYPTO  |  ETC  |  WITZIGES

NEU - Unser Börsen-Club: Die Top Aktien 2024! KI, Uran, Gold. Jetzt 800 Euro Vorteile sichern.

Bericht: Kinderrechte sollen ins Grundgesetz


Kleinkind auf Spielplatz, über dts NachrichtenagenturDie Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die laut Koalitionsvertrag Vorschläge zur Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz unterbreiten soll, hat sich auf ein gemeinsames Votum verständigt - allerdings mit drei verschiedenen Varianten. Das berichtet das "Redaktionsnetzwerk Deutschland" (Donnerstagsausgaben) unter Berufung auf den Abschlussbericht. "Allgemeine Meinung" ist dem Bericht zufolge allerdings, "dass sich Artikel 6 GG als Familiengrundrecht als Standort aufdrängt" und eine reine Staatszielbestimmung "in jeder Formulierung Fragen aufwirft".

Die erste und minimale Variante einer möglichen Grundgesetzänderung lautet: "Jedes Kind hat das Recht auf Achtung und Schutz seiner Grundrechte einschließlich seines Rechts auf Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit in der sozialen Gemeinschaft. Das Wohl des Kindes ist bei allem staatlichen Handeln, das es unmittelbar in seinen Rechten betrifft, angemessen zu berücksichtigen. Jedes Kind hat bei staatlichen Entscheidungen, die seine Rechte unmittelbar betreffen, einen Anspruch auf rechtliches Gehör." Die zweite Variante entspricht der ersten, ist aber um die Worte "Förderung" und "wesentlich" erweitert. Jedes Kind hätte demnach "ein Recht auf Achtung, Schutz und Förderung"; und das Wohl des Kindes wäre bei allem staatlichen Handeln, das Kinder betrifft, nicht nur "angemessen", sondern "wesentlich" zu berücksichtigen. Variante drei geht noch weiter und ist die Maximalvariante. Sie lautet: "Jedes Kind hat ein Recht auf Achtung, Schutz und Förderung seiner Grundrechte einschließlich seines Rechts auf Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit in der sozialen Gemeinschaft. Das Wohl des Kindes ist bei allem staatlichen Handeln, das Kinder betrifft, vorrangig zu berücksichtigen." Hier ist "angemessen" oder "wesentlich" durch "vorrangig" ersetzt. Weiter heißt es in dieser Variante: "Jedes Kind hat bei staatlichen Entscheidungen, die seine Rechte unmittelbar betreffen, einen Anspruch auf Gehör und auf Berücksichtigung seiner Meinung entsprechend seinem Alter und seiner Reife." Hier fehlt beim Hinweis auf Gehör der Zusatz "rechtliches" - der Anspruch auf Gehör wäre also umfassender. Die Passage "und auf Berücksichtigung seiner Meinung entsprechend seinem Alter und seiner Reife" ist neu. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) obliegt es nun, aus den drei Varianten einen konkreten Vorschlag für eine Grundgesetzänderung zu machen. Der Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes, Heinz Hilgers, sagte dem RND: "Bundestag und Bundesrat müssen sich jetzt mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit zu einer Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz bekennen; nur das ist einer Demokratie würdig." Er plädierte für die dritte Variante mit der "vorrangigen" Berücksichtigung des Kindeswohls. Diese entspreche der UN-Kinderrechtskonvention, die vom Bundestag und allen Landtagen längst ratifiziert worden sei. Hilgers sagte zudem: "Eine Reduzierung der Beteiligung von Kindern nur auf gerichtliche Verfahren greift zu kurz. Sie haben auch einen Anspruch auf Anhörung in Verwaltungsverfahren zum Beispiel bei Jugendämtern oder in der Schule." Es sei in jedem Fall "gut, dass eine reine Staatszielbestimmung verworfen wurde", so der Kinderschutzbund-Präsident, denn sie bringe nichts. So oder so sei zu beachten, dass sich die Kinderrechte an den Staat richteten und "nicht gegen die Eltern". Der Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die im Juni 2018 erstmals zusammentrat, gehören Vertreter des Bundeskanzleramtes, des Bundesjustiz-, Bundesinnen- und Bundesfamilienministeriums sowie verschiedener Landesministerien an. Ob eine Mehrheit für eine Grundgesetzänderung zustande kommt, ist ungewiss.

Foto: Kleinkind auf Spielplatz, über dts Nachrichtenagentur

Wissen macht reich:  Vertrauliche Börsen-News im MM-Club

Neue Videos:

Marlene Dietrich in "Der blaue Engel" - 1. deutscher Tonfilm: YouTube

Börse 24h
Börsen News

Mein bestes Börsenbuch:

1000 $ Bonus + geschenkt für Kontoeröffnung Top-Kryptobörse

BITCOIN LIVE

Bitcoin + Ethereum sicher kaufen Bitcoin.de
Bitcoin News
Spenden an MMnews
BTC:
bc1qwfruyent833vud6vmyhdp2t2ejnftjveutawec

BCH:
qpusq6m24npccrghf9u9lcnyd0lefvzsr5mh8tkma7 Ethereum:
0x2aa493aAb162f59F03cc74f99cF82d3799eF4CCC

DEXWEB - We Pursue Visions

 

 

Net-Tipps
Top Videos
Videos: Relax-Kanal

Kleinanzeigen:

Italien Spitzen-Balsamico
Original, der Beste, 25 Jahre
https://balsamico.shop/de/

 

WERBEN auf MMnews

 

Haftungsausschluss

Diese Internet-Präsenz wurde sorgfältig erarbeitet. Der Herausgeber übernimmt für eventuelle Nachteile oder Schäden, die aus den aufgeführten Informationen, Empfehlungen oder Hinweisen resultieren, keine Haftung. Der Inhalt dieser Homepage ist ausschließlich zu Informationszwecken bestimmt. Die Informationen sind keine Anlageempfehlungen und stellen in keiner Weise einen Ersatz für professionelle Beratung durch Fachleute dar. Bei Investitionsentscheidungen wenden Sie sich bitte an Ihre Bank, Ihren Vermögensberater oder sonstige zertifizierte Experten.


Für Schäden oder Unannehmlichkeiten, die durch den Gebrauch oder Missbrauch dieser Informationen entstehen, kann der Herausgeber nicht - weder direkt noch indirekt - zur Verantwortung gezogen werden. Der Herausgeber übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen auf seiner Internet-Präsenz.

 

Vorsorglicher Hinweis zu Aussagen über künftige Entwicklungen
Die auf dieser Website zum Ausdruck gebrachten Einschätzungen geben subjektive Meinungen zum Zeitpunkt der Publikation wider und stellen keine anlagebezogene, rechtliche, steuerliche oder betriebswirtschaftliche Empfehlung allgemeiner oder spezifischer Natur dar.

Aufgrund ihrer Art beinhalten Aussagen über künftige Entwicklungen allgemeine und spezifische Risiken und Ungewissheiten; und es besteht die Gefahr, dass Vorhersagen, Prognosen, Projektionen und Ergebnisse, die in zukunftsgerichteten Aussagen beschrieben oder impliziert sind, nicht eintreffen. Wir weisen Sie vorsorglich darauf hin, dass mehrere wichtige Faktoren dazu führen können, dass die Ergebnisse wesentlich von den Plänen, Zielen, Erwartungen, Einschätzungen und Absichten abweichen, die in solchen Aussagen erwähnt sind. Zu diesen Faktoren zählen

(1) Markt- und Zinssatzschwankungen,

(2) die globale Wirtschaftsentwicklung,

(3) die Auswirkungen und Änderungen der fiskalen, monetären, kommerziellen und steuerlichen Politik sowie Währungsschwankungen,

(4) politische und soziale Entwicklungen, einschliesslich Krieg, öffentliche Unruhen, terroristische Aktivitäten,

(5) die Möglichkeit von Devisenkontrollen, Enteignung, Verstaatlichung oder Beschlagnahmung von Vermögenswerten,

(6) die Fähigkeit, genügend Liquidität zu halten, und der Zugang zu den Kapitalmärkten,

(7) operative Faktoren wie Systemfehler, menschliches Versagen,

(8) die Auswirkungen der Änderungen von Gesetzen, Verordnungen oder Rechnungslegungsvorschriften oder -methoden,

Wir weisen Sie vorsorglich darauf hin, dass die oben stehende Liste der wesentlichen Faktoren nicht abschliessend ist.

Weiterverbreitung von Artikeln nur zitatweise mit Link und deutlicher Quellenangabe gestattet.

 

© 2023 MMnews.de

Please publish modules in offcanvas position.