
Die Streichung der Verpflichtung sei aus Gründen des Umweltschutzes geboten, um eine massive Papierverschwendung zu verhindern, erklärte das Ministerium. Auch entstünden hohe Bürokratiekosten, die unbedingt vermieden werden müssten. Die Bonpflicht ist Teil der neuen Kassensicherungsverordnung, die Kassen durch eine technische Sicherheitseinrichtung (TSE) fälschungssicher zu machen. Die Bonpflicht gilt vom 1. Januar 2020, für die Umrüstung der Kassen gibt es Aufschub bis zum 1. Oktober 2020.
Foto: Peter Altmaier, über dts Nachrichtenagentur