
Den Schlüssel zum Erfolg des Vorhabens sieht er deshalb in den Ländern, die "kräftig in ihre Behörden und Gerichte investieren müssten". Hintergrund sind die im Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD vereinbarten Maßnahmen zur Bekämpfung der Unternehmenskriminalität. Ein entsprechender Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung. Insbesondere die Einführung einer Ermittlungspflicht der Staatsanwaltschaften gegen Unternehmen bei Straftaten von Mitarbeitern stößt beim Richterbund auf "erhebliche Bedenken", wie Rebehn sagte. Längst nicht alle Verfahren eigneten sich für eine Sanktion auch gegen eine juristische Person. Die Ermessensspielräume des Bußgeldrechts hätten sich hier durchaus bewährt. Eine Ermittlungspflicht zöge hingegen einen "deutlichen Zuwachs an aufwendigen Verfahren" nach sich.
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