
"Man kann auf dieser Grundlage nicht wochenlang ein ganzes Land zumachen." Laut Artikel 80 des Grundgesetzes müssten solche Rechtsverordnungen eigentlich "ihrem Inhalt, Zweck und Ausmaß nach" durch Gesetze bestimmt werden - von Bundestag und Bundesrat. Aktuell sei das aber nicht vorgesehen, so Möllers. "Wir beobachten also eine enorme Zentralisierung. Auf einmal vollzieht der Bund Gesetze, genauer gesagt sogar nur ein einziger Bundesminister, und die Länder spielen keine Rolle mehr", sagte der Leibniz-Preisträger. "Notlagenmaßnahmen rechtfertigen nicht die Außerkraftsetzung von Freiheitsrechten zugunsten eines Obrigkeits- und Überwachungsstaates", sagte der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, der "Welt am Sonntag". Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen seien schon an sich schwerwiegende Grundrechtseingriffe. "Sie mögen im Hinblick auf die gegenwärtige Gefährdung von Leib und Leben der Menschen noch verfassungsgemäß sein - aber sie müssen auf jeden Fall aufgehoben oder gelockert werden, wenn die Gefährdungslage es zulässt. Eine totale Ausgangssperre, die weder regional, zeitlich, noch personell oder sachlich begrenzt ist, würde definitiv das Verhältnismäßigkeitsgebot verletzen." Die Auswertung personenbezogener Handy-Daten lehnt Papier ausdrücklich ab. "Wenn es um die Erstellung und Auswertung von Bewegungsprofilen von Personen geht, ist die Grenze des Zulässigen überschritten. Die Wahrnehmung der Freiheitsrechte einer Person darf nicht total erfasst und registriert werden - sonst ist eine unbefangene Wahrnehmung dieser Freiheitsrechte nicht mehr möglich", sagte Papier.
Foto: Wegen Coronakrise geschlossener Laden, über dts Nachrichtenagentur