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Die Anhebung wird den Angaben zufolge in das Jahressteuergesetz 2020 aufgenommen, das Mitte Dezember abschließend im Bundestag beraten werden soll. Die Übungsleiterpauschale können zum Beispiel Trainer nutzen, die diese Tätigkeit nebenberuflich in Sportvereinen ausüben. Sie gilt auch für Ausbilderinnen und Ausbilder etwa bei der freiwilligen Feuerwehr oder für ehrenamtlich in der Erziehung, Kunst oder Pflege Tätige. Sie erhalten üblicherweise dafür keinen Lohn, sondern eine Aufwandsentschädigung. Diese ist dann künftig bis zu 3.000 Euro im Jahr steuer- und sozialabgabenfrei. Die Ehrenamtspauschale gilt zum Beispiel für Schriftführer oder Kassenwarte von gemeinnützigen Vereinen. Beide Pauschalen waren zuletzt für den Veranlagungszeitraum 2013 angehoben worden. Mit der jetzigen Erhöhung folgt die große Koalition einer entsprechenden Forderung des Bundesrates.
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