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Der Rechnungshof prüfte auf Basis der Personalakten von 8 der damals 13 Staatssekretäre, ob ihre Ernennung "wirtschaftlich und sparsam" war und dabei alle beamtenrechtlichen Vorschriften eingehalten wurden. Eine "Regellaufbahnbefähigung" konnten die Prüfer nur bei einer Person bejahen, in zwei weiteren Fällen sei immerhin "nachvollziehbar", warum man sie für hinreichend qualifiziert erklärt habe. Für die übrigen heißt es: "Zum Zeitpunkt der Ernennung hätte keiner der fünf Staatssekretäre ... ernannt werden dürfen." Die Landesregierung weist den Vorwurf rechtswidriger Einstellungen zurück, teilte auf Anfrage aber auch mit, man habe den Bericht "zum Anlass genommen, eine Änderung des Laufbahnrechts anzuschieben".
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