
Dabei gehe es insbesondere um die Effizienz der neu eingerichteten Integritätsbehörde und das Verfahren zur gerichtlichen Überprüfung von Strafverfolgungsentscheidungen. Konkret schlägt die Kommission Haushaltsschutzmaßnahmen im Rahmen der sogenannten Konditionalitätsverordnung vor. Damit sollen der EU-Haushalt und die finanziellen Interessen der EU vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn geschützt werden. Insgesamt geht es um Mittel in Höhe von rund 7,5 Milliarden Euro. Der Europäische Rat muss die Annahme der Maßnahmen mit qualifizierter Mehrheit beschließen. Das heißt, es müssen mindestens 15 Mitgliedstaaten zustimmen, die gleichzeitig mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung repräsentieren. Der Beschluss könnte dem Vernehmen nach am 6. Dezember stattfinden, bis zum 19. Dezember muss er erfolgt sein.
Foto: Ungarisches Parlament, über dts Nachrichtenagentur