
Ihm wird zur Last gelegt, zur Tatzeit eine Führungsfigur der saarländischen Neonazi-Szene gewesen zu sein und den Hauptbeschuldigten des Brandanschlages, Peter S., maßgeblich "beeinflusst und bestärkt" zu haben. Dieser zündete nach dem Gespräch mit Peter St. in den frühen Morgenstunden des 19. Septembers 1991 ein Wohnheim für Asylbewerber in Saarlouis an. Dabei starb ein 27-jähriger Ghanaer, zwei weitere Menschen trugen Verletzungen davon. Der festgenommene Beschuldigte Peter St. soll im Laufe des Tages einem Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof vorgeführt werden, der ihm den Haftbefehl eröffnen und über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird.
Foto: Generalbundesanwalt, über dts Nachrichtenagentur