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"Schlüsse für den weiteren Jahresverlauf lassen sich aus dem Januarergebnis noch nicht ziehen", betont das Ministerium: So sei beispielsweise bei der Energiesteuer der Januar der aufkommensschwächste Monat. Beim Solidaritätszuschlag sei der Anstieg maßgeblich auf die starken Zuwächse bei der Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge, nicht veranlagte Steuern vom Ertrag und Körperschaftsteuer zurückzuführen.
Das Aufkommen aus den Ländersteuern allerdings verringerte sich entgegen des Trends gegenüber Januar 2023 um rund 8 Prozent. Der Rückgang sei maßgeblich auf die Grunderwerbsteuer zurückzuführen. Teilweise wurde das Minus bei der Grunderwerbsteuer von im Vorjahresvergleich um mehr als 9 Prozent gestiegenen Einnahmen bei der Erbschaftsteuer kompensiert. Bei der Erbschaftsteuer ergeben sich regelmäßig merkliche Schwankungen im Vorjahresvergleich.
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