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Des weiteren gab die Polizei bekannt, dass eine routinemäßig durchgeführte Zuverlässigkeitsüberprüfung der lokalen Waffenbehörde erst Ende letzten Jahres erfolgt sei. Bei den vom Täter vermutlich eingesetzten Schusswaffen handele es sich um ein Sturmgewehr des Herstellers Heckler & Koch MR 308 und eine Pistole der Marke SIG Sauer. Die Waffen stammten nicht aus Beständen der Bundeswehr, so die Polizei Rotenburg.
Neben den Ermittlungen zu den Tötungsdelikten werde die Staatsanwaltschaft in einem gesonderten Verfahren zu prüfen haben, ob die Handlungen des Beschuldigten gegenüber dem späteren Opfer in der Vortatphase den Tatbestand einer Bedrohung erfüllten. Zudem kündigte die Polizei an, die Geschehnisse intern aufarbeiten zu wollen.
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