
Mitgeteilt bekamen dies die Kunden via E-Mail und auf Schildern neben dem Eingang. Dort fanden sich auch Hinweise, wie man der Preiserhöhung widersprechen könne - indem man sich bei Mitarbeitern des Studios am Schalter meldet.
Die Bamberger Richter stuften dies nun als "aggressive Geschäftspraxis" ein: Die Entscheidungsfreiheit der Verbraucher sei damit unzulässig beeinflusst worden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte McFit verklagt. Verbandschefin Ramona Pop sagte dem "Spiegel": "Mitglieder müssen sicher sein, dass sie beim Passieren des Drehkreuzes keinen Vertragsänderungen zustimmen." Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Foto: Justizzentrum (Archiv), über dts Nachrichtenagentur