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Das seien wichtige Entscheidungen für Investitionen in den Standort Deutschland und für einen digitaleren Staat, so Faeser.
Zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren wird ein neuer § 25a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) geschaffen, der die bestehenden Regelungen zur frühen Öffentlichkeitsbeteiligung übernimmt und insbesondere um digitale Vorgaben erweitert. Eine grundsätzlich noch vor der Antragstellung durchzuführende frühe Öffentlichkeitsbeteiligung soll den Antrag für das anschließende Planungs- und Genehmigungsverfahren optimieren.
Im neuen § 25a VwVfG wird festgelegt, dass der Vorhabenträger der Behörde Inhalt und abschließendes Ergebnis der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung in einem digitalen Format übermitteln und der betroffenen Öffentlichkeit mitteilen soll.
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