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"Bis Ende des Jahres wäre dann ein Abschluss möglich." Das sei so rechtzeitig, "dass wir noch nicht im Wahlkampftrubel sind". Ein "Turboverfahren" zur Änderung der Verfassung werde es nicht geben. "Das wäre unangemessen", so der Minister.
Buschmann sagte weiter, in vielen Ländern gingen Populisten und Autoritäre gegen die Verfassungsgerichte vor, wenn sie es können. "Das haben wir etwa in Polen oder Ungarn gesehen." Derzeit überlege man daher, "welche Regelungen über das Bundesverfassungsgericht nicht wie bislang in einem einfachen Gesetz, sondern in der Verfassung verankert werden sollten". Dann bräuchte es Zweidrittelmehrheiten, um später an diesen Strukturprinzipien zu rütteln.
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