
"Es wird ein faktisches Einreiseverbot in die Bundesrepublik Deutschland für alle geben, die nicht über gültige Einreisedokumente verfügen oder die von der europäischen Freizügigkeit Gebrauch machen", sagte Merz. Das gelte auch für Menschen mit Schutzanspruch.
Der Bundeskanzler in Deutschland hat zwar eine grundgesetzlich garantierte Richtlinienkompetenz. Zugleich gelten allerdings auch das Ressortprinzip, nach dem Minister in Eigenverantwortung ihr Ministerium leiten, und das Kollegialprinzip, wonach wichtige Angelegenheiten von der gesamten Bundesregierung getroffen werden. Dadurch ist die Weisungsbefugnis des Kanzlers klar begrenzt.
Die Begriffe "illegalen Migration", "irreguläre Migration" und "undokumentierte Migration" werden häufig synonym verwendet. Der Großteil der Asylsuchenden, die nach Deutschland kommen, gilt zunächst als "illegal eingereist", da sie Asylanträge nicht vor ihrer Einreise stellen können. In Deutschland können sie allerdings das Grundrecht auf Asyl oder die Garantien der Genfer Flüchtlingskonvention wahrnehmen und legal ein Asylgesuch stellen. Werden die Anträge genehmigt, gelten die Flüchtlinge als regulär aufhältig.
Foto: Anke Rehlinger (Archiv), über dts Nachrichtenagentur