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Niedriglohnsektor geschrumpft


Reinigungskraft in einer U-Bahn-Station (Archiv), über dts NachrichtenagenturIn den zehn Jahren von April 2014 bis April 2024 ist die Zahl der Niedriglohnjobs in Deutschland um 1,3 Millionen gesunken. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) am Donnerstag mitteilte, wurden im April 2024 rund 6,3 Millionen Beschäftigungsverhältnisse und damit knapp jeder sechste Job (16 Prozent) mit einem Bruttostundenverdienst unterhalb der Niedriglohnschwelle von 13,79 Euro entlohnt. Im April 2014 und somit vor der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar 2015 befand sich noch mehr als jeder fünfte Job (21 Prozent oder rund 7,6 Millionen) im Niedriglohnsektor. Die Niedriglohnschwelle lag damals bei 10,00 Euro brutto je Stunde.

Zum Niedriglohnsektor zählen alle Beschäftigungsverhältnisse (ohne Auszubildende), die mit weniger als zwei Drittel des mittleren Bruttostundenverdienstes entlohnt werden. Zwischen April 2022 und April 2023 sank der Anteil der Jobs unterhalb der Niedriglohnschwelle an allen Beschäftigungsverhältnissen um drei Prozentpunkte von 19 Prozent auf 16 Prozent. Das war der stärkste Rückgang der Niedriglohnquote innerhalb der vergangenen zehn Jahre. In diesem Zeitraum von April 2022 und April 2023 war der gesetzliche Mindestlohn von 9,82 Euro auf 12,00 Euro gestiegen. Der Anteil der niedrigentlohnten Jobs an allen Beschäftigungsverhältnissen halbierte sich in den östlichen Bundesländern im Zehnjahresvergleich nahezu: Der Anteil sank um 17 Prozentpunkte von 35 Prozent auf 18 Prozent. In den westlichen Ländern sank der Anteil dagegen nur um drei Prozentpunkte von 19 Prozent auf 16 Prozent. Nicht nur der Anteil der Niedriglohnjobs hat sich in den zehn Jahren von 2014 bis 2024 verringert, sondern auch der Verdienstabstand zwischen Gering- und Besserverdienenden: So erhielten Besserverdienende (obere zehn Prozent der Lohnskala) im April 2024 das 3,00-Fache des Bruttostundenverdienstes von Geringverdienenden (untere zehn Prozent der Lohnskala), im April 2014 war es noch das 3,48-Fache. Dabei zählte eine Person im April 2024 bis zu einem Bruttostundenverdienst von 13,00 Euro zu den Geringverdienenden und ab 39,05 Euro brutto pro Stunde zu den Besserverdienenden. Nach wie vor war das Lohngefälle im April 2024 im Westen deutlich größer als im Osten: So erhielten Besserverdienende in den westlichen Bundesländern den 3,08-fachen Bruttostundenverdienst von Geringverdienenden, während Besserverdienende in den östlichen Bundesländern den 2,50-fachen Verdienst von Geringverdienenden erzielten. Im April 2014 hatte der Verdienstabstand im Westen bei 3,47 und im Osten bei 3,31 gelegen, so die Statistiker.

Foto: Reinigungskraft in einer U-Bahn-Station (Archiv), über dts Nachrichtenagentur

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