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Erbschaftsteuer: Firmenerben sparen dank Steuervorteil Milliarden


Finanzamt (Archiv), über dts NachrichtenagenturBetriebserben wurde dank eines Steuerprivilegs seit 2021 Erbschaftsteuer in Höhe von 7,6 Milliarden Euro erlassen. Das geht aus einer Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion hervor, über die das "Handelsblatt" (Mittwochausgabe) berichtet. Demnach wurde Vermögen in Höhe von rund 24 Milliarden Euro nahezu steuerfrei auf die Erben übertragen. Während es im Jahr 2021 nur in zehn Fällen bei einem Vermögen von rund einer Milliarde Euro zu Steuererlassen im Zuge der sogenannten "Verschonungsbedarfsprüfung" kam, waren es im Vorjahr 45 Fälle mit einem Volumen von insgesamt elf Milliarden Euro, wie zudem aus der Antwort des Bundesfinanzministeriums hervorgeht. "Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Grünen- Bundestagsfraktion zeigt klar: Das derzeitige Erbschaftsteuerrecht ist in der Praxis sehr ungerecht", sagte Grünen-Finanzpolitikerin Katharina Beck.

Es sei richtig, wenn der Staat Nachfolger in kleinen und mittleren Betrieben unterstütze. Die Verschonungsbedarfsprüfung schütze aber "nicht die Bäckerei oder den Handwerksbetrieb um die Ecke, sondern nutzt nur extrem wenigen sehr Vermögenden, sich komplett von der Steuer befreien zu lassen". 2016 hatte die Große Koalition die Erbschaftsteuer nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts reformiert. Dabei räumte sie Betriebserben Möglichkeiten ein, sich unter bestimmten Bedingungen von der Erbschaftsteuer befreien zu können. Eine dieser Möglichkeiten ist die sogenannte "Verschonungsbedarfsprüfung". Übersteigt das übertragende Betriebsvermögen den Wert von 26 Millionen Euro, kann der Erbe oder Beschenkte einen Steuererlass beantragen, sofern es ihm oder ihr nicht möglich ist, die anfallende Steuer aus dem eigenen Vermögen zu begleichen. In den kommenden Monaten wird ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts erwartet. Viele Experten gehen davon aus, dass Karlsruhe die Ausnahmen für Betriebserben als verfassungswidrig erklären wird.

Foto: Finanzamt (Archiv), über dts Nachrichtenagentur

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