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Wirtschaftsweise kritisiert Verbrenner-Diskussion


Monika Schnitzer (Archiv), über dts NachrichtenagenturDie Chefin der Wirtschaftsweisen, Monika Schnitzer, warnt die Bundesregierung davor, das Verbrenner-Aus zu kippen. "Die immer neue Diskussion über das Verbrenner-Aus hilft nicht, ganz im Gegenteil", sagte Schnitzer der "Rheinischen Post" (Mittwochausgabe). "Statt ihrer Koordinationsaufgabe gerecht zu werden, riskiert die Politik so den Erfolg der Transformation hin zur Elektromobilität." Sie warnte vor einer Verunsicherung von Verbrauchern.

"Bei der IAA Mobility konnte man jüngst sehen, dass unsere Automobilindustrie technisch bereit ist, endlich neue, international konkurrenzfähige Elektro-Modelle auf den Markt zu bringen. Das Angebot ist also da", so Schnitzer. "Die Nachfrage ist indes noch etwas zurückhaltend." Potentielle Käufer seien durch das "ständige Hin und Her der Politik verunsichert". Die Münchener Ökonomin begrüßt die geplante Verlängerung bei der Steuerbefreiung. "Die Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos bis 2035 zu verlängern und damit zeitlich an das Verbrenner-Aus zu koppeln, erhöht den Anreiz, sich schon jetzt für ein Elektroauto zu entscheiden", sagte die Vorsitzende des Sachverständigenrates. "Noch wichtiger ist es allerdings, den Betrieb der E-Autos, etwa beim Laden, verlässlich günstiger zu machen, durch Wettbewerb an den Ladestationen, mit transparenten Gebühren, ohne App-Zwang und mit einheitlichen Standards", so Schnitzer. "Der technologische Fortschritt hat die Ladezeiten deutlich reduziert. Laden kann und muss jetzt so simpel werden wie Tanken." Nach den sogenannten "Flottengrenzwerten" dürfen alle in der EU zugelassenen Neuwagen eines Herstellers aktuell durchschnittlich 93,6 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen. Der zulässige CO2-Ausstoß wird schrittweise auf null Gramm pro Kilometer abgesenkt und der Verkauf neuer Verbrenner somit ab 2035 verhindert. Diese Flottengrenzwerte sind Teil des "Fit-for-55"-Pakets, mit dem die EU auf einen Pfad umsteuerte, mit dem der Klimawandel auf etwas über zwei Grad Celsius begrenzt werden könnte. Der Internationale Gerichtshof hatte vor Kurzem klargestellt, dass Staaten bei einer Überschreitung der 1,5-Grad-Grenze zu Schadensersatz verklagt werden können.

Foto: Monika Schnitzer (Archiv), über dts Nachrichtenagentur

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