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Gründung neuer AfD-Jugend: CDU erwartet Parteiverbots-Diskussion


AfD-Logo (Archiv), über dts NachrichtenagenturDer Sicherheitspolitiker Marc Henrichmann (CDU) erwartet, dass die Gründung der neuen AfD-Jugendorganisation "Generation Deutschland" Bewegung in die Debatte über ein mögliches Verbotsverfahren gegen die Partei bringen könnte. "Schaut man sich die Umstände der Veranstaltung und die extrem auftretende Führung an, gehe ich davon aus, dass diese auf der kommenden Innenministerkonferenz intensiv diskutiert wird", sagte der Vorsitzende des Geheimdienste-Kontrollgremiums des Bundestages dem "Handelsblatt" (Mittwochausgabe). "Sollte die Aufnahme eines Verbotsverfahrens gegen die AfD mit ihrer neuen radikalen Jugend nunmehr nach umfassender Prüfung juristischen Erfolg versprechen, kann man die Einleitung nur unterstützen." Ab Mittwoch wollen die Ressortchefs zur Innenministerkonferenz in Bremen zusammenkommen. "Der Schuss muss dann aber sitzen", fügte Henrichmann mit Blick auf ein mögliches Verbotsverfahren hinzu.

"Eine Niederlage in einem juristischen Verfahren mit hohen Hürden wäre ein demokratieschädigender Persilschein für eine weitestgehend extremistische Partei." Auch Alexander Throm (CDU), innenpolitischer Sprecher der Unionsfraktion, sieht durch die neue Parteijugend eine weitere Verschärfung der Lage. Die neue AfD-Jugendorganisation zeige "keinerlei Abgrenzung" zu ihrem Vorgänger, der sogenannten "Jungen Alternative", sagte er dem "Handelsblatt" (Mittwochausgabe). "Statt sich von rechtsextremen Positionen zu distanzieren, setzt sie lediglich auf eine professionellere Rhetorik." Es sei ein "untauglicher Versuch, extremistisches Gedankengut anschlussfähiger zu machen". Wie die AfD selbst gehöre auch die "Generation Deutschland" weiterhin unter Beobachtung des Verfassungsschutzes, so Throm. "Die Jugendorganisation der AfD bleibt gefährlich und antidemokratisch." Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind nach Artikel 21 des Grundgesetzes verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet letztlich das Bundesverfassungsgericht.

Foto: AfD-Logo (Archiv), über dts Nachrichtenagentur

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