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Digitalministerium entscheidet über IT-Projekte anderer Ressorts


Karsten Wildberger (Archiv), über dts NachrichtenagenturDas Digitalministerium entscheidet künftig auch über die IT-Projekte anderer Ministerien, wie Bundeskanzleramt, Finanz- und Digitalministerium Ende November miteinander vereinbart haben. Das berichtet "Tagesspiegel Background" (Mittwochausgabe). Die Vereinbarung soll am Mittwoch im Kabinett verkündet werden. Wenn Digitalprojekte mehr als eine halbe Million Euro pro Jahr kosten oder mehr als drei Millionen Euro insgesamt, muss das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) ihnen demnach zustimmen.

Das gilt für Digitalisierungsprojekte und den Kauf von Hard- und Software ebenso wie für Schulungen. Strategische Ausgaben, zum Beispiel für IT-Sicherheit, brauchen sogar unabhängig von der Höhe die Zustimmung des Digitalministeriums. Laut der Vereinbarung sollen die Ministerien ihre IT-Vorhaben in einem Tool sammeln. Grundlage sind die Planungen der Ministerien für den Haushalt. Das Digitalministerium werde dann "vor, während und nach der Haushaltsaufstellung" die angemeldeten Pläne prüfen. Nur diejenigen Projekte bekommen dann im Haushalt Geld, die eine Zustimmung des BMDS vorlegen können. Bei einer Konferenz des Hasso-Plattner-Instituts am Dienstag in Potsdam erklärte Markus Richter, Staatssekretär im Digitalministerium, dass das Veto am Mittwoch in Kraft tritt. Es gebe schon eine Datenbank mit 2.000 Projekteinträgen. Auf dieser Grundlage werde das Digitalministerium loslegen. Ausgenommen von der Regelung sind nur die IT-Beschaffungen des Verteidigungsbereichs, der Sicherheits-, Polizei- und Nachrichtendienstbehörden sowie der Steuerverwaltung. Mit der Vereinbarung setzen Kanzleramt, Digital- und Finanzministerium einen Auftrag des Kanzlers um. Friedrich Merz (CDU) hatte im Mai bei der Schaffung des Digitalministeriums entschieden, dass das neue Haus einen sogenannten "Zustimmungsvorbehalt" für IT-Ausgaben bekommt.

Foto: Karsten Wildberger (Archiv), über dts Nachrichtenagentur

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