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Stuttgarter Gericht weist Berufung gegen Biontech-Urteil ab


Das Oberlandesgericht Stuttgart hat ein klageabweisendes Urteil des Landgerichts Heilbronn gegen den Impfstoffhersteller Biontech bestätigt. Das teilte das Landgericht Heilbronn am Montag mit.

In dem Verfahren hatte ein Kläger Schmerzensgeld in hoher fünfstelliger Summe sowie die Feststellung einer Ersatzpflicht für mögliche künftige Schäden gefordert, nachdem er seine gesundheitlichen Beeinträchtigungen auf eine Corona-Schutzimpfung mit dem Impfstoff Comirnaty im Jahr 2021 zurückführte.

Das Landgericht hatte die Klage bereits im November 2024 abgewiesen. Die Richter verneinten eine Haftung des pharmazeutischen Unternehmers nach dem Arzneimittelgesetz. Eine schädliche Wirkung des Impfstoffs, die über ein vertretbares Maß hinausgehe, sei nicht anzunehmen. Die umfassende Prüfung und Zulassung durch die Europäische Kommission belege die Sicherheit des Impfstoffs. Auch eine fehlerhafte Kennzeichnung oder Information sah das Gericht nicht. Das Oberlandesgericht Stuttgart wies nun mit Urteil vom 13. November 2025 die dagegen eingelegte Berufung zurück.

Die Stuttgarter Richter teilten die Bewertung der Vorinstanz. Die positive Nutzen-Risiko-Abwägung zugunsten des Impfstoffeinsatzes sei maßgeblich. Die vom Kläger geschilderten Beschwerden wie anhaltende Kopfschmerzen, Schlaflosigkeit oder Herzrhythmusstörungen seien keine anerkannten Impfkomplikationen und könnten eine Vielzahl anderer Ursachen haben. Das Paul-Ehrlich-Institut sehe keinen plausiblen Hinweis auf einen direkten ursächlichen Zusammenhang zwischen Long-Covid-ähnlichen Beschwerden und einer Covid-19-Schutzimpfung. Der Bundesgerichtshof wird am 9. März erstmals in einem ähnlichen Verfahren gegen einen anderen Impfstoffhersteller entscheiden.

Foto: Impfspritze mit Impfstoff von Biontech (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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